Bei der Praxisabgabe überträgt ein niedergelassener Arzt seine Praxis einschließlich Kassensitz, Inventar und Patientenstamm gegen eine Kaufpreiszahlung an einen Nachfolger; der Prozess dauert typischerweise 12 bis 24 Monate.

Der Kaufpreis einer Arztpraxis setzt sich aus Sachwert (Inventar, Ausstattung) und Goodwill (Patientenstamm, Kassensitz, Ruf) zusammen. Laut KBV-Daten lagen Praxisverkaufspreise 2022 im Median bei 200.000 bis 350.000 Euro; der Kassensitzanteil kann je nach Fachrichtung und Standort 50.000 bis über 200.000 Euro ausmachen.

Hintergrund

Die KV vermittelt Nachfolger über Nachfolgebörsen. Der Abgeber muss die Zulassung aktiv beim Zulassungsausschuss zurückgeben, damit der Nachfolger die Stelle besetzen kann. Der Übergabeprozess umfasst: Praxisbewertung, Vertragsverhandlung, Kaufvertrag (notariell bei Immobilien), KV-Genehmigung der Nachfolge, Einarbeitung und Übergabe. Steuerlich ist der Veräußerungsgewinn als außerordentliche Einkünfte begünstigt (§ 34 EStG): Ab 55 Jahren und bei Vollaufgabe gilt ein Freibetrag von 45.000 Euro und ein ermäßigter Steuersatz (halber persönlicher Steuersatz).

Wann gilt das nicht?

In überversorgten Planungsbereichen kann der Kassensitz bei Abgabe eingezogen werden; der Goodwill des Sitzes fällt dann weg und nur der Sachwert ist veräußerbar. Praxen ohne kassenärztliche Zulassung (rein privatärztlich) haben keine KV-Beteiligung im Übergabeprozess.

Ärzteversichert unterstützt Praxisinhaber bei der Absicherung in der Übergabephase und beim Aufbau einer Altersvorsorge, die unabhängig vom Praxisverkaufserfolg trägt.

Quellen

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