Die Praxisausfallversicherung ersetzt niedergelassenen Ärzten bei krankheitsbedingtem Praxisausfall (nach einer Karenzzeit) die laufenden Praxiskosten (Personal, Miete, Leasing) und einen Teil des entgangenen Einkommens.

Die Praxisausfallversicherung leistet ab einer vereinbarten Karenzzeit (typisch 6 bis 14 Tage) und ersetzt tagesgenau den versicherten Tagessatz, der die Praxiskosten und ein kalkuliertes Unternehmerlohn-Äquivalent abdeckt. Sie ist keine Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern greift bei vorübergehenden Ausfällen.

Hintergrund

Fällt ein niedergelassener Arzt durch Krankheit, Unfall oder auch durch Schadensereignisse (Feuer, Einbruch) aus, laufen die Praxiskosten weiter: Miete, Personalkosten, Geräteleasing. Diese Fixkosten können bei mittelgroßen Praxen 20.000 bis 50.000 Euro monatlich betragen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet erst nach 6 Monaten durchgehender Unfähigkeit; die Praxisausfallversicherung springt deutlich früher ein. Typische Tagessätze liegen bei 500 bis 2.000 Euro, je nach Praxisgröße. Die Karenzzeit (6 bis 42 Tage) bestimmt, ab wann Leistungen fließen.

Wann gilt das nicht?

Die Praxisausfallversicherung greift nicht bei dauerhafter Berufsunfähigkeit; hier ist die BU-Versicherung zuständig. Sie deckt auch nicht alle betrieblichen Risiken ab; Hackerangriffe, Elementarschäden oder Sachschäden erfordern separate Policen.

Ärzteversichert analysiert den individuellen Praxisausfall-Bedarf und dimensioniert den Versicherungsschutz passend zu den tatsächlichen Fixkosten der Praxis.

Quellen

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