Die Praxisbewertung ermittelt den Verkehrswert einer Arztpraxis aus dem materiellen Wert (Inventar, Einrichtung) und dem immateriellen Wert (Goodwill: Patientenstamm, Kassensitz, Standort), typischerweise nach dem modifizierten Ertragswertverfahren.

Das KBV-empfohlene modifizierte Ertragswertverfahren ermittelt den bereinigten Jahresgewinn (vor Unternehmerlohn) und multipliziert ihn mit einem Faktor von 1 bis 2. Praxisbewertungen durch unabhängige Sachverständige kosten 2.000 bis 8.000 Euro und sind bei Kauf/Verkauf unverzichtbar.

Hintergrund

Die Bundesärztekammer und die KBV empfehlen das modifizierte Ertragswertverfahren für die Bewertung von Arztpraxen. Einflussparameter auf den Goodwill: Einzugsgebiet und Standort, Umsatz und Gewinnentwicklung der letzten 3 Jahre, Patientenstamm-Stabilität, Kassenarztsitz-Marktlage und Wettbewerbssituation. Ein Kassensitz in unterversorgtem Gebiet hat deutlich höheren Goodwill als in überversorgtem. Für Erbschaftszwecke wird der Praxiswert nach dem Ertragswertverfahren oder vereinfachten Bewertungsverfahren nach § 199 BewG ermittelt.

Wann gilt das nicht?

Rein privatärztliche Praxen ohne Kassenzulassung werden anders bewertet; hier dominieren Patientenkartei und Ruf. In Auflösungssituationen (Praxis wird geschlossen, kein Nachfolger) ist der Liquidationswert oft deutlich unter dem Ertragswert.

Ärzteversichert empfiehlt Praxisinhabern, eine aktuelle Praxisbewertung als Teil der Finanz- und Vorsorgeplanung zu erstellen und den ermittelten Wert in der Altersvorsorge zu berücksichtigen.

Quellen

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