Die Praxisfinanzierung erfolgt typischerweise über Bankdarlehen mit einer Laufzeit von 10 bis 15 Jahren; Eigenkapital von mindestens 10 bis 20 % des Investitionsvolumens wird von den meisten Banken erwartet.

Für eine Praxisgründung oder -übernahme mit einem Investitionsvolumen von 200.000 bis 400.000 Euro fordern Banken üblicherweise 20 bis 40.000 Euro Eigenkapital (10 bis 20 %). KfW-Förderungen (z. B. KfW-StartGeld bis 125.000 Euro) können die Eigenkapitalanforderungen reduzieren. Zinsen liegen 2024 bei 4 bis 6 % p.a.

Hintergrund

Praxisfinanzierungen sind Spezialdarlehen für Heilberufsangehörige; Apothekerbank, Deutsche Bank, Sparkassen und spezialisierte Heilberufsbanken (z. B. apoBank) bieten maßgeschneiderte Konditionen. Die Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt anhand des Businessplans, der Praxiskalkulation, der persönlichen Bonität und des Kassensitzes. Bei Übernahme einer bestehenden Praxis kann der bestehende Patientenstamm die Bonität verbessern. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird von Banken bei der Praxisfinanzierung oft als Sicherheit verlangt oder empfohlen.

Wann gilt das nicht?

Sehr gut dotierte Klinikärzte oder Ärzte mit bereits aufgebautem Vermögen können die Praxisfinanzierung ganz oder teilweise aus Eigenkapital bestreiten. In unterversorgten Gebieten gibt es ggf. zusätzliche Förderprogramme der Kassenärztlichen Vereinigungen.

Ärzteversichert begleitet Ärzte bei der Praxisfinanzierung mit Beratung zu Absicherungsprodukten, die Banken als Sicherheit akzeptieren, insbesondere BU und Risikolebensversicherung.

Quellen

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