Eine Praxisgründung (Neugründung ohne Vorgängerpraxis) erfordert eine Kassenzulassung durch den Zulassungsausschuss, einen Sitz in einem nicht gesperrten Planungsbereich, eine Praxisräumlichkeit und ein Startinvestitionsvolumen von typischerweise 100.000 bis 300.000 Euro.

Die Praxisgründung dauert von der Entscheidung bis zur Eröffnung typischerweise 12 bis 18 Monate. Zentrale Schritte: Kassenarztsitz beantragen oder erwerben (in gesperrten Bereichen), Praxisräume anmieten/kaufen, Finanzierung sichern, Pflichtversicherungen abschließen und Praxissoftware einrichten.

Hintergrund

Die meisten Planungsbereiche für Allgemeinmedizin und Facharztsitze sind überversorgt und damit gesperrt; Neugründungen sind dort faktisch unmöglich. In unterversorgten Gebieten können Neuzulassungen erteilt werden; die KV unterstützt Gründer mit Förderprogrammen (z. B. Strukturfonds-Förderung). Die notwendigen Startinvestitionen umfassen: Praxisausstattung und Geräte (50.000 bis 200.000 Euro), Praxiseinrichtung (10.000 bis 50.000 Euro), Praxissoftware (5.000 bis 15.000 Euro), Betriebsmittel (Liquiditätsreserve für erste 3 Monate). Pflichtversicherungen bei Gründung: Berufshaftpflicht, BGW-Anmeldung, Ärzteversorgungswerk-Beiträge.

Wann gilt das nicht?

Die Gründung eines MVZ unterliegt anderen Regeln als die Einzelpraxisgründung. In überversorgten Bereichen kann statt einer Neugründung nur eine Praxisübernahme oder der Einstieg in eine BAG realisiert werden.

Ärzteversichert begleitet Praxisgründer von der Planung bis zur Eröffnung mit einem vollständigen Absicherungspaket, das alle Pflicht- und Empfehlungsversicherungen enthält.

Quellen

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