Die Praxisverwaltungssoftware (PVS) ist das digitale Herzstück jeder Arztpraxis; sie muss KBV-zugelassen, TI-fähig (Telematikinfrastruktur), DSGVO-konform und auf das Fachgebiet abgestimmt sein.
Die Praxissoftware muss für die kassenärztliche Abrechnung eine KBV-Zertifizierung besitzen und seit 2021 an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein. Marktführer in Deutschland sind CGM M1, Turbomed, Medatixx, CompuMed und mediDOK; Jahreslizenzkosten liegen bei 2.000 bis 8.000 Euro.
Hintergrund
Laut KBV verwenden über 95 % aller Vertragsarztpraxen zertifizierte Praxissoftware. Seit dem Pflichtanschluss an die Telematikinfrastruktur 2021 sind TI-Konnektoren in die PVS integriert und ermöglichen den Zugriff auf elektronische Patientenakte (ePA) und Notfalldaten (NFDM). Bei der Auswahl entscheidend: Integration von Abrechnung (EBM und GOÄ), Dokumentation, Terminplanung, Labordatenintegration und TI-Anbindung. Ein Wechsel der PVS-Software kostet neben der Lizenz auch Migrationskosten für Patientendaten (500 bis 5.000 Euro) und Schulungsaufwand.
Wann gilt das nicht?
Rein privatärztliche Praxen ohne KV-Zulassung benötigen keine KBV-zertifizierte Software; sie können jede nach DSGVO-konforme Praxissoftware nutzen. Kleine Einzelpraxen mit sehr geringem Patientenaufkommen können mit vereinfachten Lösungen auskommen.
Ärzteversichert berät auch zur Cyber-Absicherung bei der PVS-Nutzung und empfiehlt passende IT-Sicherheitsversicherungen für Praxen.
Quellen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Bundesärztekammer
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
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