Bei der Praxisübernahme erwirbt ein Arzt eine bestehende Kassenarztpraxis einschließlich Kassenzulassung, Inventar und Patientenstamm vom bisherigen Inhaber; der Käufer muss vom Zulassungsausschuss als Nachfolger bestätigt werden.

Der Kaufpreis einer Arztpraxis liegt je nach Fachrichtung und Standort bei 100.000 bis über 500.000 Euro; er umfasst Sachwert und Goodwill. Die KV muss die Übertragung des Kassensitzes genehmigen; in gesperrten Planungsbereichen (Überversorgung) entscheidet der Zulassungsausschuss über den Nachfolger.

Hintergrund

Die Praxisübernahme ist gegenüber der Neugründung oft der bessere Weg, da ein bestehender Patientenstamm und eine funktionierende Infrastruktur vorhanden sind. Typischer Ablauf: Praxis finden (KV-Nachfolgebörse, Makler), Praxisbewertung in Auftrag geben, Due-Diligence-Prüfung (Umsatzentwicklung, Verbindlichkeiten, Personalstruktur), Kaufvertragsverhandlung und KV-Antrag. Die Finanzierung erfolgt über Praxisdarlehen; Banken finanzieren typischerweise 80 % des Kaufpreises. Eine Übergangszeit von 3 bis 6 Monaten, in der der Vorgänger noch als angestellter Arzt bleibt, erleichtert die Patientenübergabe.

Wann gilt das nicht?

In gesperrten Planungsbereichen können mehrere Bewerber um eine Stelle konkurrieren; der Zulassungsausschuss entscheidet nach festgelegten Kriterien (Qualifikation, Berufserfahrung). In unterversorgten Gebieten entfällt das Auswahlverfahren; die Zulassung wird einfacher erteilt.

Ärzteversichert unterstützt bei der Absicherung während und nach der Praxisübernahme: Berufshaftpflicht, Praxisausfallversicherung und Finanzierungsabsicherung aus einer Hand.

Quellen

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