Private Equity bezeichnet direkte Investitionen in nicht börsennotierte Unternehmen über spezialisierte Fonds; für Ärzte als Anleger bieten PE-Fonds langfristige Renditeaussichten über dem Aktienmarkt, erfordern aber eine lange Kapitalbindung von 7 bis 12 Jahren.
Private-Equity-Fonds erwirtschafteten laut Studien historisch einen Aufschlag von 3 bis 5 % über dem öffentlichen Aktienmarkt (Outperformance vs. MSCI World). Der Mindestanlagebetrag liegt bei professionellen PE-Fonds bei 200.000 bis 500.000 Euro; geeignet für Ärzte mit einem liquiden Vermögen über 1 Mio. Euro.
Hintergrund
Private Equity umfasst Buyout-Fonds (Unternehmenskäufe), Venture Capital (Start-ups) und Growth-Equity-Fonds (Wachstumsunternehmen). Die BaFin reguliert PE-Fonds als Alternative Investmentfonds (AIF); Ärzte können nur als professionelle oder semi-professionelle Anleger investieren (Mindestanlage 200.000 Euro nach KAGB § 1 Abs. 19 Nr. 33). Die Illiquidität ist das Hauptrisiko: Kapital ist 7 bis 12 Jahre gebunden, eine vorzeitige Rückgabe ist nicht möglich. Für Ärzte mit ausreichendem liquiden Vermögen kann PE einen substanziellen Diversifikationsbeitrag leisten.
Wann gilt das nicht?
Ärzte ohne ausreichendes liquides Vermögen (unter 500.000 Euro frei verfügbar) sollten kein PE in Betracht ziehen; die Illiquidität kann bei unerwarteten Ausgaben (Praxisinvestitionen, Scheidung) zum Problem werden. Unerfahrene Anleger ohne institutionelle Beratung sollten PE meiden.
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, Private Equity erst nach Aufbau eines soliden liquiden Basisportfolios und im Rahmen einer strukturierten Vermögensplanung einzusetzen.
Quellen
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Bundesministerium der Finanzen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
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