QM-Systeme (Qualitätsmanagementsysteme) in der Arztpraxis sind nach § 135a Abs. 2 SGB V für alle zugelassenen Vertragsarztpraxen gesetzlich verpflichtend; sie sollen die Qualität der Patientenversorgung systematisch sichern und verbessern.
Die KBV-Richtlinie Qualitätsmanagement (KBV-QM-RL) schreibt vor, dass Vertragsarztpraxen ein einrichtungsinternes QM einführen und weiterentwickeln müssen; eine externe Zertifizierung (z. B. nach DIN EN ISO 9001 oder QEP) ist freiwillig, kann aber Vorteile bei der Patientengewinnung und Betriebsorganisation bieten. Die Erstimplementierung dauert typischerweise 6 bis 18 Monate.
Hintergrund
Gängige QM-Systeme für Arztpraxen sind QEP (Qualität und Entwicklung in Praxen, entwickelt von der KBV), KTQ (Kooperation für Transparenz und Qualität) sowie DIN EN ISO 9001. QEP ist das am häufigsten eingesetzte System in Einzelpraxen; eine externe Zertifizierung kostet je nach Praxisgröße 2.000 bis 8.000 Euro. Das QM umfasst Prozessdokumentation, Beschwerdemanagement, Hygienemanagement und Mitarbeiterschulungen. Praxen, die ihr QM nachweislich nicht umsetzen, können vom KV-Gemeinschaftsausschuss sanktioniert werden. Ärzteversichert unterstützt Praxen dabei, QM-Anforderungen und Versicherungsmanagement zu verknüpfen, z. B. bei der Dokumentation von Haftungsrisiken.
Wann gilt das nicht?
Rein privatärztliche Praxen ohne KV-Zulassung unterliegen nicht der KBV-QM-Richtlinie; dennoch empfiehlt die Bundesärztekammer auch für diese Praxen ein internes Qualitätsmanagement. MVZ und Gemeinschaftspraxen können übergreifende QM-Systeme für alle Ärzte gemeinsam führen.
Quellen
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