Qualitätskriterien für Versicherungsberatung beschreiben die Mindeststandards, die ein Versicherungsmakler oder -berater erfüllen muss, um Ärzten eine ordnungsgemäße, bedarfsgerechte und rechtskonforme Beratung nach den Vorgaben der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) und des VVG zu leisten.
Seit der IDD-Umsetzung 2018 müssen Versicherungsvermittler jährlich mindestens 15 Stunden Weiterbildung nachweisen (§ 34d GewO). Qualitätsberatung für Ärzte umfasst eine vollständige Bedarfsanalyse, eine schriftliche Empfehlung mit Begründung und eine Dokumentation des Beratungsgesprächs (Beratungsprotokoll nach § 6 VVG).
Hintergrund
Hochwertige Versicherungsberatung für Ärzte zeichnet sich durch vier Kernelemente aus: spezialisiertes Fachwissen (Arzt-spezifische Risiken wie Berufshaftpflicht, Berufsunfähigkeit, Versorgungswerk), Unabhängigkeit (Makler mit Zugang zu mehreren Anbietern statt Ausschließlichkeitsvertreter), Transparenz (offengelegte Vergütung, keine versteckten Provisionen) und Nachbetreuung (jährliche Überprüfung des Versicherungsschutzes). Der Unterschied zwischen Versicherungsmaklern (Vertreter des Kunden) und Versicherungsagenten (Vertreter des Versicherers) ist für Ärzte bei der Auswahl entscheidend. Ärzteversichert arbeitet als unabhängiger Makler ausschließlich im Interesse der versicherten Ärzte und erfüllt alle Qualitätskriterien der IDD und des VVG.
Wann gilt das nicht?
Einfache Standardprodukte wie Kfz-Haftpflicht können ohne umfangreiche Beratung abgeschlossen werden; die beschriebenen Qualitätskriterien gelten vor allem für komplexe Produkte wie BU-Versicherungen, PKV-Tarife und betriebliche Versicherungslösungen.
Quellen
- BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Bundesministerium der Finanzen
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