Die Quartalsbericht-Analyse bezeichnet die systematische Auswertung des von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vierteljährlich zugesandten Abrechnungsberichts, um Abweichungen vom Fachgruppendurchschnitt zu identifizieren, Regressrisiken zu erkennen und das Praxiscontrolling zu verbessern.
Jeder Vertragsarzt erhält nach Abschluss der Quartalsabrechnung einen Informationsbericht der KV mit einer Gegenüberstellung seiner Leistungsmengen und Diagnosen zum Fachgruppendurchschnitt. Liegt der Arzt bei bestimmten Leistungen mehr als 40 % über dem Durchschnitt, kann ein Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahren mit Regressforderungen eingeleitet werden.
Hintergrund
Der KV-Quartalsbericht enthält unter anderem die Fallzahlen, die abgerechneten Punkte je Fall, häufig abgerechnete EBM-Ziffern und einen Vergleich mit dem Fachgruppendurchschnitt im KV-Bezirk. Regelmäßige Analyse ermöglicht es, Abrechnungsfehler früh zu erkennen und zu korrigieren, bevor eine Prüfung durch den Prüfungsausschuss eingeleitet wird. Praxen mit nachweisbar begründeten Abweichungen (z. B. besonderer Patientenstamm, spezielle Schwerpunkte) können Praxisbesonderheiten geltend machen, um einen drohenden Regress abzuwenden; diese müssen schriftlich dokumentiert werden. Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, die Quartalsbericht-Analyse als festen Bestandteil des Praxiscontrollings zu etablieren, um Regressrisiken frühzeitig zu minimieren.
Wann gilt das nicht?
Rein privatärztliche Praxen ohne KV-Zulassung erhalten keine KV-Quartalsberichte und unterliegen keiner Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 106 SGB V. Ermächtigte Krankenhausärzte werden über das Krankenhaus abgerechnet.
Quellen
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