Radiologie-Praxen zählen zu den investitionsintensivsten Fachrichtungen: Ein MRT-Gerät kostet 1 bis 2,5 Mio. Euro, ein CT 300.000 bis 1 Mio. Euro; die Absicherung dieser Großgeräte sowie der besonderen Haftungsrisiken erfordert spezialisierte Versicherungslösungen.
Radiologen benötigen neben der Berufshaftpflicht eine Inhaltsversicherung für Medizingeräte sowie eine Ertragsausfallversicherung (Praxisausfallversicherung), da ein Geräteausfall innerhalb weniger Tage Umsatzausfälle im fünfstelligen Bereich verursachen kann. Gesetzlich vorgeschrieben ist zudem die Strahlenschutzversicherung nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).
Hintergrund
Die Strahlenschutzverordnung von 2018 verpflichtet Betreiber radiologischer Anlagen zur regelmäßigen Qualitätssicherung und zur Sachkundenachweis-Pflicht. Finanzierungsinstrumente für Großgeräte sind Bankdarlehen (Laufzeit 7 bis 10 Jahre), Leasing oder Investitionsförderung durch die KV in unterversorgten Gebieten. Gerätestillstandsversicherungen decken Reparaturkosten und Folgekosten bei Geräteausfall; Versicherungsprämien für ein MRT-Gerät liegen je nach Alter und Wert bei 5.000 bis 15.000 Euro jährlich. Ärzteversichert analysiert für Radiologen den gesamten Versicherungsbedarf aus Berufshaftpflicht, Geräteversicherung und Betriebsunterbrechung und stellt maßgeschneiderte Lösungen zusammen.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Radiologen in Krankenhäusern oder MVZ tragen keine eigenen Investitionsrisiken für Großgeräte; die Absicherung liegt beim Träger. Eigenständig niedergelassene Radiologen in Berufsausübungsgemeinschaften müssen klären, wer die Geräteversicherung im Gemeinschaftsnamen abschließt.
Quellen
- Bundesärztekammer
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Kassenärztliche Bundesvereinigung
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