Die Rechtsschutzversicherung für Ärzte übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten, wenn ein Arzt in Streitigkeiten mit der Kassenärztlichen Vereinigung, Patienten, Behörden oder dem eigenen Personal verwickelt wird und rechtliche Hilfe benötigt.

Ein Rechtsstreit mit der KV oder in Berufsrechtssachen kann Anwaltskosten von 5.000 bis über 50.000 Euro verursachen; die Rechtsschutzversicherung für Ärzte übernimmt diese Kosten bis zur vereinbarten Deckungssumme, die mindestens 300.000 Euro betragen sollte. Wichtig: Berufsrechtliche Verfahren vor der Ärztekammer sind im Berufsstrafrecht-Baustein abzudecken.

Hintergrund

Ärzte sind einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten ausgesetzt: KV-Regressverfahren, Zulassungsstreitigkeiten vor Sozialgerichten, Auseinandersetzungen mit Behörden (Gesundheitsämter, Berufsgenossenschaften), Arbeitsrechtskonflikte mit Praxismitarbeitern und Vertragsstreitigkeiten bei Miet- oder Lieferantenverträgen. Reine Behandlungsfehlervorwürfe sind über die Berufshaftpflicht und nicht die Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Die Jahresprämie für eine Berufs-Rechtsschutzversicherung für Ärzte liegt je nach Umfang bei 300 bis 800 Euro. Ärzteversichert stellt sicher, dass Rechtsschutz- und Berufshaftpflichtversicherung inhaltlich aufeinander abgestimmt sind und keine Lücken entstehen.

Wann gilt das nicht?

Vorsätzliche Straftaten sind vom Rechtsschutz ausgeschlossen; auch Streitigkeiten, die vor Vertragsabschluss bereits bekannt waren (Vorvertraglichkeit), werden nicht gedeckt. Steuerstreitigkeiten sind nur mit speziellem Steuer-Rechtsschutz-Baustein versichert.

Quellen

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