Reinraumtechnik in der Arztpraxis bezeichnet Lüftungs- und Filtertechnologien sowie bauliche Maßnahmen, die in Räumen für invasive Eingriffe (z. B. Operationsräume) eine definierte Luftreinheit und Keimarmut sicherstellen und den Anforderungen der DIN EN ISO 14644 sowie der KRINKO-Empfehlungen entsprechen müssen.

Praxen, die ambulante Operationen durchführen, müssen laut KRINKO-Empfehlungen des Robert Koch-Instituts raumlufttechnische Anlagen (RLT) vorhalten, die eine Luftfiltrierung der Klasse H14 (HEPA-Filter) und einen definierten Luftwechsel gewährleisten; die Nachrüstung eines OP-Raums kostet je nach Praxisstruktur 30.000 bis 100.000 Euro.

Hintergrund

Die Anforderungen an Reinraumtechnik in Arztpraxen richten sich nach der Risikoklasse des Eingriffs (gemäß KRINKO-Empfehlung 2023) und der baulichen Situation. Praxen, die Eingriffe der Wundkategorie "aseptisch" und höher durchführen (z. B. Laparoskopien, Gelenkpunktionen), benötigen eine zertifizierte raumlufttechnische Anlage mit regelmäßiger Wartung und Dokumentation. Die RLT-Anlage muss halbjährlich auf Leckagen und Filterqualität geprüft werden; die Jahreskosten für Wartung liegen bei 2.000 bis 6.000 Euro. Ärzteversichert berät Praxen zu den Versicherungsrisiken, die aus mangelhafter Hygienedokumentation entstehen können, und empfiehlt entsprechende Haftpflichtbausteine.

Wann gilt das nicht?

Reine Sprechstunden- und Beratungspraxen ohne invasive Eingriffe benötigen keine spezifische Reinraumtechnik; allgemeine Hygienevorgaben (RKI-Empfehlungen zur Händehygiene und Flächendesinfektion) sind ausreichend. In gemieteten Praxisräumen ist vorab zu klären, wer als Eigentümer für bauliche Umrüstungen verantwortlich ist.

Quellen

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