Die Reiseversicherung für Ärzte deckt Auslandskrankenkosten, medizinischen Rücktransport und Reiserücktritt ab; für Ärzte auf internationalen Kongressen, Fortbildungsreisen oder humanitären Einsätzen sind spezifische Erweiterungen für berufliche Tätigkeiten im Ausland notwendig.
Eine Auslandskrankenversicherung deckt Behandlungskosten im Ausland, die weder von der GKV noch der PKV vollständig übernommen werden; die Kosten eines Notfallrücktransports aus Übersee können 30.000 bis 100.000 Euro betragen. Ärzte auf beruflichen Reisen (Kongresse, Einsätze im Ausland) benötigen eine Versicherung, die auch Berufskrankheiten und Behandlungsrisiken im Zielland abdeckt.
Hintergrund
GKV-Versicherte Ärzte erhalten im EU-Ausland über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) Sachleistungen nach dem Standard des jeweiligen Landes; dies reicht für medizinische Standards in Deutschland häufig nicht aus. PKV-Versicherte haben über ihren Tarif meistens eine Grundabsicherung im Ausland, jedoch keine Rücktransportdeckung. Für Ärzte bei der Ärzte ohne Grenzen, beim DKLM oder bei kirchlichen Missionsorganisationen bieten spezielle Gruppenversicherungen umfassenden Schutz inklusive Kriegs- und Krisenklauseln ab ca. 300 Euro im Jahr. Ärzteversichert berät Ärzte zu maßgeschneiderten Reiseversicherungslösungen für Dienstreisen, Kongressreisen und humanitäre Einsätze.
Wann gilt das nicht?
Arztreisen in EU-Länder für kurze Kongressbesuche sind über die EHIC (GKV) oder PKV-Auslandsschutz in der Regel ausreichend gedeckt; eine zusätzliche Reiseversicherung ist dann optional. Dauerhafter Auslandsaufenthalt (über 6 Monate) fällt nicht mehr unter Standard-Reiseversicherungen.
Quellen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- PKV-Verband
- Bundesministerium für Gesundheit
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