Die Rentenberechnung für Ärzte im berufsständischen Versorgungswerk basiert auf dem Punktemodell: Jeder Jahresbeitrag wird in Versorgungspunkte umgerechnet, die multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert des Versorgungswerks die monatliche Altersrente ergeben.

Ein typisches Versorgungswerk berechnet die Rente nach der Formel: Gesamte Versorgungspunkte x aktueller Rentenwert. Ein Arzt, der 30 Jahre den Regelbeitrag (ca. 18.000 Euro/Jahr) einzahlt, erreicht etwa 80 bis 100 Versorgungspunkte; bei einem Rentenwert von 35 bis 45 Euro je Punkt ergibt das eine monatliche Bruttorente von 2.800 bis 4.500 Euro.

Hintergrund

Jedes der 18 ärztlichen Versorgungswerke in Deutschland hat eigene Satzungen und Rentenwerte; die Leistungsunterschiede können erheblich sein. Die eigene Rentenanwartschaft ist im jährlichen Renteninformationsschreiben des Versorgungswerks ausgewiesen. Beitragsunterbrechungen (Elternzeit, Auslandsaufenthalt, Promotion) reduzieren die Anwartschaft; freiwillige Zusatzbeiträge sind in den meisten Versorgungswerken bis zur 2-fachen Regelbeitragsgrenze möglich. Die Rentenanpassungen der Versorgungswerke richteten sich in den letzten Jahren an der Entwicklung der Kapitalmarktrenditen aus; in guten Jahren stiegen die Rentenwerte um 1 bis 3 %. Ärzteversichert hilft Ärzten, ihre individuelle Versorgungswerks-Rentenanwartschaft realistisch einzuschätzen und Vorsorgelücken gezielt zu schließen.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung nicht beantragt haben, werden nach der Rentenformel der Deutschen Rentenversicherung berechnet (Entgeltpunkte x aktueller Rentenwert). Beide Systeme parallel zu nutzen ist möglich, aber selten.

Quellen

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