Die Rentenlücke bei Ärzten bezeichnet die Differenz zwischen dem gewohnten Nettoeinkommen im aktiven Berufsleben und der tatsächlich zu erwartenden Versorgungswerks-Altersrente; sie entsteht, weil das Versorgungswerk in der Regel nur 50 bis 60 % des letzten Nettoeinkommens ersetzt.

Ein Facharzt mit einem letzten Bruttojahreseinkommen von 120.000 Euro erhält aus dem Versorgungswerk typischerweise eine Bruttorente von 2.800 bis 4.500 Euro monatlich; sein letztes Nettoeinkommen lag jedoch bei ca. 6.500 bis 7.500 Euro. Die monatliche Rentenlücke beträgt damit 2.000 bis 4.700 Euro und muss durch private Vorsorge gedeckt werden.

Hintergrund

Die Rentenlücke bei Ärzten entsteht durch vier Hauptfaktoren: höhere Einkommenssteuer im Berufsleben als in der Rente, trotzdem sinkende Kaufkraft, Beitragsunterbrechungen (Weiterbildung, Elternzeit, Forschungsphasen) sowie Inflation, die den realen Rentenwert mindert. Niedergelassene Ärzte haben zudem keine betriebliche Altersversorgung des Arbeitgebers. Zur Schließung der Rentenlücke kommen für Ärzte primär die Rürup-Rente (steuerlich absetzbar bis 27.566 Euro/Jahr in 2024), fondsgebundene Lebensversicherungen, Immobilien und Kapitalanlagen in Frage. Ärzteversichert berechnet für jeden Arzt die individuelle Rentenlücke und erstellt einen strukturierten Vorsorgeplan.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die frühzeitig mit der privaten Altersvorsorge beginnen und konsequent 10 bis 15 % ihres Einkommens anlegen, können die Rentenlücke bis zum Ruhestand vollständig schließen. Ärzte mit Immobilienbesitz ohne Restschuld oder erheblichem Kapitalvermögen haben oft keine spürbare Rentenlücke.

Quellen

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