Die Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall des versicherten Arztes eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen aus und sichert damit die Familie und gegebenenfalls ausstehende Praxisdarlehen oder Beteiligungen ab.

Für Ärzte mit laufender Praxisfinanzierung ist die Risikolebensversicherung unerlässlich: Ein Praxisdarlehen über 300.000 Euro sollte durch eine Risikolebensversicherung in gleicher Höhe abgesichert sein, damit die Familie im Todesfall nicht mit der Schuldenlast belastet wird. Für einen 35-jährigen Arzt ohne Vorerkrankungen kostet eine Versicherungssumme von 500.000 Euro mit 20 Jahren Laufzeit rund 30 bis 60 Euro monatlich.

Hintergrund

Ärzte im Versorgungswerk erhalten zwar eine Hinterbliebenenrente (Witwen-/Witwerrente: in der Regel 60 % der eigenen Anwartschaft), diese reicht jedoch für die Familienabsicherung und laufende Verbindlichkeiten oft nicht aus. Die Versicherungssumme sollte mindestens das 3- bis 5-fache des Jahresnettoeinkommens betragen. Gesundheitsfragen sind bei der Risikolebensversicherung obligatorisch; Ärzte sollten die eigene Gesundheitsakte gut kennen und Angaben präzise machen, da falsche Angaben zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen können. Verbundene Risikolebensversicherungen für Ärztepaare sind möglich und preislich günstiger als zwei separate Policen. Ärzteversichert vergleicht für Ärzte die Konditionen mehrerer Anbieter und unterstützt bei der korrekten Beantwortung der Gesundheitsfragen.

Wann gilt das nicht?

Ärzte ohne Hinterbliebene und ohne finanzielle Verbindlichkeiten benötigen keine Risikolebensversicherung; das Kapital ist besser in anderen Vorsorgeprodukten aufgehoben. Im Rentenalter, wenn Darlehen abbezahlt sind und Kinder volljährig sind, kann die Police auslaufen.

Quellen

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