Die Rückrufkostenversicherung übernimmt die Kosten, die entstehen, wenn ein Arzt oder eine Praxis ein fehlerhaftes Produkt oder aufbereitetes Medizinprodukt vom Markt oder aus dem Umlauf nehmen muss; dies betrifft vor allem Praxen, die eigene Produkte herstellen, abgeben oder Medizinprodukte aufbereiten.

Ein Produktrückruf kann Kosten für Patientenbenachrichtigung, Logistik, Entsorgung und Nachuntersuchungen verursachen, die schnell 50.000 bis 200.000 Euro betragen; die Standard-Berufshaftpflicht deckt diese Rückrufkosten in der Regel nicht. Die Rückrufkostenversicherung ist ein Zusatzbaustein zur Produkthaftpflicht.

Hintergrund

Für Arztpraxen entsteht ein Rückrufkostenrisiko insbesondere in drei Bereichen: Aufbereitung von Medizinprodukten (Sterilisierung von Instrumenten nach DGSV-Leitlinien), Abgabe von Hilfsmitteln und Verbandsmaterial sowie Herstellung individueller Medizinprodukte (z. B. Zahnprothesen, Einlagen). Die EU-Medizinprodukteverordnung MDR 2017/745 hat die Anforderungen an Aufbereiter und Inverkehrbringer seit 2021 erheblich verschärft; fehlerhafte Aufbereitung kann zu einer Rückrufpflicht führen. Die Rückrufkostenversicherung ist als Ergänzungsbaustein zur Produkthaftpflicht zu verstehen und kostet je nach Deckungssumme (500.000 bis 2 Mio. Euro) zwischen 200 und 800 Euro jährlich. Ärzteversichert prüft für Praxen, ob ein Rückrufkostenrisiko besteht, und integriert den Baustein in den Gesamtversicherungsschutz.

Wann gilt das nicht?

Praxen, die ausschließlich Dienstleistungen erbringen und keine Produkte herstellen oder abgeben, haben kein Rückrufkostenrisiko. Medizinprodukte, die direkt vom Hersteller bezogen und ohne weitere Bearbeitung eingesetzt werden, fallen in die Haftung des Herstellers.

Quellen

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