Die Ruhestandsplanung für Ärzte ist die vorausschauende Koordination aller Einkommensquellen im Ruhestand, einschließlich der Versorgungswerksrente, privater Altersvorsorge, Immobilienbesitz und des erwarteten Praxisverkaufserlöses, um eine ausreichende Versorgung nach dem aktiven Berufsleben sicherzustellen.

Ärzte sind in berufsständischen Versorgungswerken pflichtversichert und erhalten daraus ihre Hauptrente im Alter. Die durchschnittliche Rente aus dem ärztlichen Versorgungswerk beträgt je nach Beitragsjahren und Versorgungswerk 2.000 bis 5.000 Euro monatlich. Hinzu kommt privates Vermögen; der Praxisverkaufserlös stellt für viele niedergelassene Ärzte eine signifikante Einmalertragsquelle dar.

Hintergrund

Niedergelassene Ärzte sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern im zuständigen ärztlichen Versorgungswerk ihres Bundeslandes pflichtversichert. Die Beitragshöhe ist einkommensabhängig und beträgt in der Regel 17 bis 20 Prozent des Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Zusätzlich zur Versorgungswerksrente empfiehlt sich eine private Altersvorsorge durch Basisrente (Rürup), fondsgebundene Rentenversicherung oder Immobilien. Die Praxisübergabe sollte mindestens fünf bis zehn Jahre vor dem geplanten Ruhestand in Angriff genommen werden; Nachfolger sind schwer zu finden, und ein geordneter Übergabeprozess sichert den Praxiswert. Der Übergabeerlös ist nach § 18 Abs. 3 EStG steuerprivilegiert: Der steuerfreie Anteil des Veräußerungsgewinns kann auf Antrag begünstigt besteuert werden.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Ärzte in Kliniken sind gesetzlich rentenversichert (GRV) und können unter bestimmten Umständen ins Versorgungswerk wechseln oder parallel einzahlen. Bei sehr langen Auslandszeiten können Lücken in der Versorgungswerksbiografie entstehen. Ärzte, die in Teilzeit oder auf Honorarbasis tätig sind, sollten ihre Beitragsbasis regelmäßig prüfen.

Quellen

Ärzteversichert begleitet Ärzte von der mittleren Karrierephase bis zur Praxisübergabe mit einer ganzheitlichen Ruhestandsplanung.

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