Das Sabbatical für Ärzte ist eine freiwillige, zeitlich begrenzte Berufsunterbrechung von in der Regel drei bis zwölf Monaten, die zur persönlichen Erholung, Weiterbildung oder Neuorientierung genutzt wird und in ärztlichen Beschäftigungsverhältnissen besonderer Planung bedarf.

Angestellte Ärzte können ein Sabbatical über ein Arbeitszeitkonto, unbezahlten Sonderurlaub oder die Altersteilzeit-Variante (Blockmodell) realisieren. Niedergelassene Ärzte benötigen eine qualifizierte Praxisvertretung für die Dauer der Abwesenheit; die KV muss über Vertretungszeiten informiert werden.

Hintergrund

Ein gesetzliches Recht auf Sabbatical gibt es in Deutschland nicht; die Regelung erfolgt durch individuelle Vereinbarung mit dem Arbeitgeber oder über tarifliche Modelle. Marburger-Bund-Tarifregelungen erlauben an einigen Häusern die Bildung von Zeitguthaben auf Langzeitarbeitskonten nach § 7b SGB IV, aus denen ein bezahltes Sabbatical finanziert werden kann. Während des Sabbaticals besteht die Kranken- und Rentenversicherungspflicht fort; freiwillige Beiträge ins Versorgungswerk können ohne Einschränkungen fortgeführt werden. Niedergelassene Ärzte, die ihre Praxis vorübergehend schließen möchten, benötigen je nach Dauer eine Zulassungsruhestellung oder müssen eine kontinuierliche Patientenversorgung durch einen Vertreter sicherstellen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist während einer Auszeit in der Regel beitragspflichtig; eine Pause der BU-Beiträge kann den Versicherungsschutz gefährden.

Wann gilt das nicht?

Ärzte in der Weiterbildung zum Facharzt können keine Sabbatical-Auszeiten nehmen, ohne ihre Weiterbildungszeit zu unterbrechen und zu verlängern. Bei sehr kleinen Praxen ohne geeignete Vertretung ist eine vollständige Auszeit oft nicht realisierbar. Bei laufenden KV-Verträgen mit Versorgungspflicht können Auszeiten den Versorgungsauftrag gefährden.

Quellen

Ärzteversichert informiert Ärzte über die versicherungsrechtlichen Aspekte eines Sabbaticals und hilft, Deckungslücken während der Auszeit zu vermeiden.

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