Scheinselbständigkeit für Ärzte liegt vor, wenn ein Arzt formal als selbständiger Honorararzt tätig ist, tatsächlich aber aufgrund von Weisungsgebundenheit, wirtschaftlicher Abhängigkeit und organisatorischer Eingliederung als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer eingestuft werden muss.
Die Deutsche Rentenversicherung prüft Honorararzt-Tätigkeiten auf Scheinselbständigkeit. Wird ein Arzt als scheinselbständig eingestuft, können rückwirkend bis zu vier Jahre Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) vom Auftraggeber nachgefordert werden; der Arzt selbst kann den Arbeitnehmeranteil ebenfalls schulden.
Hintergrund
Rechtsgrundlage ist § 7 Abs. 1 SGB IV, der Beschäftigung als weisungsgebundene, fremdbestimmte Tätigkeit in persönlicher Abhängigkeit definiert. Das Bundessozialgericht (BSG) hat in mehreren Urteilen zur Honorararzttätigkeit klargestellt (zuletzt BSG, B 12 R 14/17 R), dass Ärzte, die in den laufenden Krankenhausbetrieb eingegliedert sind und den Weisungen des Krankenhausträgers unterliegen, als abhängig Beschäftigte einzustufen sind. Wesentliche Indizien für Scheinselbständigkeit sind: feste Anwesenheitszeiten, Nutzung der Infrastruktur des Auftraggebers, kein unternehmerisches Risiko und keine eigene Außenwirkung. Echte Freiberuflichkeit liegt hingegen vor, wenn der Arzt mehrere Auftraggeber hat, eigene Betriebsmittel einsetzt, Preise frei verhandelt und eigenverantwortlich handelt.
Wann gilt das nicht?
Wenn ein Arzt tatsächlich für mehrere Auftraggeber tätig ist, eigene Betriebsmittel einsetzt und unternehmerisch eigenständig auftritt, liegt echte Selbständigkeit vor. Niedergelassene Vertragsärzte, die ausschließlich in ihrer eigenen Praxis tätig sind, sind von der Scheinselbständigkeitsproblematik nicht betroffen.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung – Statusfeststellungsverfahren
- Gesetze im Internet – SGB V
- Bundesärztekammer – Honorararzttätigkeit
Ärzteversichert empfiehlt Honorarärzten, vor Aufnahme einer solchen Tätigkeit ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen.
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