Die Schlichtungsstelle bei Behandlungsfehlern ist eine bei den Ärztekammern eingerichtete außergerichtliche Instanz, die auf Antrag von Patienten oder deren Angehörigen Behandlungsfehlervorfälle sachverständig bewertet und einen Schlichtungsvorschlag erarbeitet.

Die Schlichtungsstellen der Ärztekammern (in Deutschland gibt es acht regionale Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen) prüfen jährlich rund 10.000 bis 12.000 Behandlungsfehlervorwürfe. Das Verfahren ist für Patienten kostenlos; die Ergebnisse sind zwar rechtlich nicht bindend, werden aber von Gerichten und Haftpflichtversicherungen als wichtige Grundlage anerkannt.

Hintergrund

Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen arbeiten nach den Grundsätzen der Neutralität und Unparteilichkeit. Eingeleitet wird ein Verfahren durch den schriftlichen Antrag des Patienten; der beschuldigte Arzt und seine Haftpflichtversicherung werden informiert. Ein medizinischer Sachverständiger erstellt ein Gutachten; anschließend erarbeitet die Schlichtungsstelle einen Schlichtungsvorschlag. Das Verfahren dauert in der Regel sechs bis zwölf Monate. Von den bearbeiteten Fällen wird in etwa 30 Prozent ein Behandlungsfehler bestätigt; häufigste Fachgebiete sind Orthopädie/Unfallchirurgie, Zahnmedizin und Allgemeinmedizin. Ärzte sollten im Verfahren eng mit ihrer Berufshaftpflichtversicherung zusammenarbeiten.

Wann gilt das nicht?

Die Schlichtungsstelle ist nicht zuständig für Streitigkeiten über Honorarforderungen, reine Abrechnungsfehler oder organisatorische Beschwerden ohne medizinischen Schadensbezug. Wenn ein Gerichtsverfahren bereits anhängig ist, ist die Schlichtungsstelle in der Regel nicht mehr zuständig. Streitigkeiten zwischen Ärzten untereinander fallen ebenfalls nicht in den Zuständigkeitsbereich.

Quellen

Ärzteversichert informiert Ärzte darüber, wie sie sich im Schlichtungsverfahren korrekt verhalten und welche Unterlagen sie ihrer Haftpflichtversicherung vorlegen sollten.

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