Der Selbstbehalt in der PKV ist ein im Tarif vereinbarter fixer Jahresbetrag, bis zu dem der Versicherungsnehmer Arztkosten selbst trägt; erst wenn die Eigenausgaben diesen Betrag überschreiten, erstattet die PKV die darüber hinausgehenden Kosten.

Typische Selbstbehalte in PKV-Tarifen liegen zwischen 300 und 5.000 Euro jährlich. Ein höherer Selbstbehalt senkt die monatliche Prämie erheblich; bei Ärzten mit überwiegend gesundem Lebensstil und niedrigem Krankenstand ist ein kalkulierter Selbstbehalt oft wirtschaftlich sinnvoll. Im schadensfreien Jahr können Versicherer zusätzlich eine Beitragsrückerstattung von einem bis drei Monatsbeiträgen gewähren.

Hintergrund

Rechtsgrundlage ist § 193 VVG in Verbindung mit den individuellen Tarifbedingungen des Versicherers. Der Selbstbehalt dient als Steuerungsinstrument: Der Versicherungsnehmer wird zu einem wirtschaftlicheren Umgang mit medizinischen Leistungen angehalten, und der Versicherer kalkuliert mit einer geringeren Schadenquote. Bei einem Selbstbehalt von 1.000 Euro jährlich kann die monatliche Prämie um 50 bis 150 Euro sinken, abhängig von Alter, Tarif und Vorerkrankungen. Ärzte als Selbstzahler profitieren zudem davon, die Arztrechnung nicht einzureichen, wenn sie den Selbstbehalt ohnehin nicht überschreiten: So bleibt das Schadensfreiheitsmerkmal erhalten und die Beitragsrückerstattung wird nicht gefährdet. Wichtig: Der Selbstbehalt gilt pro Kalenderjahr und nicht pro Erkrankung; im Dezember können noch geplante Untersuchungen das Jahresmaximum ausschöpfen.

Wann gilt das nicht?

Für mitversicherte Kinder gilt in der Regel kein Selbstbehalt oder ein reduzierter Selbstbehalt. Stationäre Krankenhausaufenthalte können je nach Tarif vom Selbstbehalt ausgenommen sein. Bei Tarifen mit absoluter Beitragsrückerstattung (keine Leistungen im Kalenderjahr) entfällt die Rückerstattung vollständig, sobald die Rechnung eingereicht wird.

Quellen

Ärzteversichert hilft Ärzten bei der Entscheidung, ob ein PKV-Tarif mit Selbstbehalt im individuellen Fall wirtschaftlich sinnvoll ist.

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