Die Sterbegeldversicherung für Ärzte ist eine Lebensversicherung mit kleiner Versicherungssumme, die den Hinterbliebenen bei Tod des Versicherten einen Einmalbetrag auszahlt, um Bestattungskosten und erste finanzielle Belastungen nach dem Tod zu decken.
Sterbegeldversicherungen haben typische Versicherungssummen von 5.000 bis 15.000 Euro; Bestattungskosten in Deutschland betragen im Durchschnitt 6.000 bis 12.000 Euro. Für gut verdienende Ärzte ist die Sterbegeldversicherung selten die beste Lösung; eine Risikolebensversicherung mit höherer Deckungssumme oder ausreichendes Nettovermögen ersetzen sie meist besser.
Hintergrund
Die Sterbegeldversicherung ist eine klassische Lebensversicherung nach § 150 VVG. Die GKV zahlte bis 2004 ein Sterbegeld von bis zu 1.535 Euro an Mitglieder; diese Leistung wurde abgeschafft. Seitdem müssen Familien die Bestattungskosten vollständig selbst tragen. PKV-versicherte Ärzte hatten nie Anspruch auf das gesetzliche Sterbegeld. Die Prämien für Sterbegeldversicherungen sind im Vergleich zur Versicherungssumme relativ hoch; ein 60-jähriger Arzt zahlt für 10.000 Euro Versicherungssumme monatliche Beiträge von 30 bis 80 Euro. Eine Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung ist bei kleinen Summen oft möglich; in diesem Fall gibt es eine Karenzzeit von zwei bis drei Jahren. Für Ärzte mit ausreichendem Liquiditätspuffer sind alternative Sparformen oft sinnvoller.
Wann gilt das nicht?
Wenn der Arzt bereits über ausreichende Geldreserven oder eine Risikolebensversicherung verfügt, ist eine eigene Sterbegeldversicherung überflüssig. Bei jungen Ärzten ist die Priorität meist auf Berufsunfähigkeitsschutz und Risikolebensversicherung für die Familie zu legen. Eine Sterbegeldversicherung löst keine komplexe Nachlassplanung oder erbrechtliche Fragen.
Quellen
- GDV – Lebensversicherung und Sterbegeld
- Gesetze im Internet – VVG, § 150
- Bundesministerium der Finanzen – Lebensversicherung
Ärzteversichert hilft Ärzten dabei, den sinnvollen Umfang ihrer Todesfallabsicherung zu ermitteln und zwischen Risikolebensversicherung und Sterbegeldversicherung abzuwägen.
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