Die Sterilisation in der Praxis bezeichnet den Prozess der vollständigen Abtötung aller Mikroorganismen (einschließlich Sporen) auf und in Medizinprodukten, die in der Patientenbehandlung verwendet werden, und ist gesetzlich in der MPBetreibV sowie den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) geregelt.

Praxisinhaber sind nach § 8 MPBetreibV und den RKI-Empfehlungen zur Aufbereitung von Medizinprodukten verpflichtet, wiederverwendbare Instrumente nach einem validierten Aufbereitungsverfahren zu reinigen, zu desinfizieren und zu sterilisieren. Dokumentationslücken oder fehlerhafte Aufbereitung können zu Haftungsansprüchen bei nosokomialen Infektionen führen.

Hintergrund

Das RKI und das BfArM haben gemeinsame Empfehlungen zur Aufbereitung von Medizinprodukten herausgegeben, die als Stand der Technik gelten und bei Prüfungen durch Gesundheitsbehörden zugrunde gelegt werden. Medizinprodukte werden nach ihrer Risikoeinstufung in die Klassen unkritisch (nur mit Haut in Kontakt), semikritisch (mit Schleimhaut) und kritisch (mit Blut oder sterilem Gewebe) eingeteilt; für kritische Produkte ist zwingend eine thermische Sterilisation (Autoklav) erforderlich. Sterilisatoren müssen regelmäßig validiert und durch Chargenindikatoren überwacht werden; Ergebnisse sind zu dokumentieren. Die Praxis muss einen Hygieneplan vorhalten, der alle Aufbereitungsschritte beschreibt. Fehler in der Sterilisation können bei Patienten zu Wundinfektionen, Blutvergiftung oder sogar lebensbedrohlichen Zuständen führen und haftungsrechtliche Konsequenzen auslösen.

Wann gilt das nicht?

Einmalartikel (Einwegspritzen, -kanülen, -skalpelle) dürfen nicht wiederaufbereitet und sterilisiert werden; ihre Entsorgung nach Einmalgebrauch ist Pflicht. Bei rein digital oder nicht-invasiv arbeitenden Praxen (z. B. reine Psychiatriepraxis) entfallen viele Sterilisationspflichten. Dentallabore haben eigene Aufbereitungsvorschriften nach Zahnarzt-Hygienerecht.

Quellen

Ärzteversichert informiert Praxisinhaber über aktuelle Anforderungen an die Medizinproduktsterilisation und unterstützt bei der Erstellung rechtssicherer Hygienepläne.

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