Die Steuerberater-Wahl für Ärzte bezeichnet die Auswahl eines Steuerberaters mit nachgewiesener Spezialisierung im Bereich Heilberufe, der die komplexen steuerlichen Anforderungen von Arztpraxen, Honorarärzten und angestellten Ärzten kennt und optimal beraten kann.

Ein auf Ärzte spezialisierter Steuerberater kennt die steuerrechtliche Einordnung ärztlicher Einkünfte (Freiberufler nach § 18 EStG), die Möglichkeiten zur Praxisabschreibung, die Besonderheiten des berufsständischen Versorgungswerks und die steuerliche Absetzbarkeit von Fortbildungskosten und Praxisausgaben. Fehlt diese Spezialisierung, werden Optimierungspotenziale leicht übersehen.

Hintergrund

Ärzte erzielen freiberufliche Einkünfte nach § 18 EStG und sind damit von der Gewerbesteuer befreit; Ausnahmen gelten bei gewerblichen Elementen (z. B. Labortätigkeit, Apothekenkooperation). Eine EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) reicht für die meisten Praxen aus; eine Bilanzierungspflicht entsteht nur, wenn der Umsatz 600.000 Euro oder Gewinn 60.000 Euro überschreitet. Steuerberater für Ärzte sollten Kenntnisse in folgenden Bereichen mitbringen: Praxisgründung und Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG), Teilbetriebsveräußerung bei Praxisverkauf, Immobilienvermietung an die eigene Praxis, Versorgungswerk und Riester/Rürup-Beiträge sowie Elternzeitgestaltung und Haftungsfragen. Die Kosten eines guten Steuerberaters für eine Arztpraxis liegen je nach Umsatz und Leistungsumfang bei 3.000 bis über 10.000 Euro jährlich, sind aber vollständig als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Wann gilt das nicht?

Einfache Lohnsteuerjahresausgleiche für angestellte Ärzte ohne Nebeneinkünfte können auch durch allgemeine Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine erledigt werden. Bei rein privaten Vermögensangelegenheiten ohne Praxisbezug ist ein Vermögensberater oder auf Vermögen spezialisierter Steuerberater geeigneter.

Quellen

Ärzteversichert vermittelt Ärzten Kontakte zu spezialisierten Steuerberatern und unterstützt bei der Vorbereitung des ersten Beratungsgesprächs.

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