Die Steuererklärung für Ärzte ist die jährlich beim Finanzamt einzureichende Einkommensteuererklärung, die alle freiberuflichen Einkünfte, Betriebsausgaben, Abschreibungen und steuerlich relevanten Sonderausgaben eines Arztes vollständig erfasst.
Niedergelassene Ärzte sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet (§ 25 EStG). Die Abgabefrist ist der 31. Juli des Folgejahres; mit Steuerberater verlängert sie sich auf den letzten Februar des übernächsten Jahres. Quartalsmäßige Steuervorauszahlungen sind auf Basis des letzten Veranlagungszeitraums zu leisten.
Hintergrund
Ärzte erzielen in der Regel freiberufliche Einkünfte nach § 18 EStG; die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR, Anlage EÜR) ist das Standarddokument. Wichtige absetzbare Betriebsausgaben sind: Praxismiete, Personalkosten, medizinische Verbrauchsmaterialien, Fortbildungskosten, Abschreibungen auf Geräte und EDV, Fachliteratur, Beratungskosten und Versicherungsprämien für Berufshaftpflicht. Versorgungswerk-Beiträge sind als Sonderausgaben bis zur Höhe des Höchstbetrags nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG abzugsfähig (2024: 27.566 Euro für Alleinstehende). Privatärzte können Fahrtkosten für Hausbesuche, Kongresse und Fortbildungen als Betriebsausgaben absetzen. Bei erheblichen Investitionen bietet der Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) die Möglichkeit, bis zu 50 Prozent geplanter Investitionen bereits vor Anschaffung als Betriebsausgabe abzuziehen.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Ärzte ohne Nebeneinkünfte können die vereinfachte Steuererklärung (Formulare im Wohnzimmerlabor) nutzen und sind nicht zur EÜR verpflichtet. Bei reinen Beamten entfällt die Pflicht zur EÜR. Wenn Ärzte neben der freiberuflichen Tätigkeit Kapitaleinkünfte haben, sind diese in der Anlage KAP zu deklarieren.
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen – Einkommensteuer
- Bundesärztekammer – Steuerrecht
- KBV – Betriebswirtschaft und Steuer
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, die Steuererklärung von einem Heilberufsteuerberater erstellen zu lassen, um alle Optimierungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
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