Ärzte sparen Steuern durch die konsequente Nutzung legaler Optimierungsinstrumente: Maximierung abzugsfähiger Betriebsausgaben, Nutzung des Investitionsabzugsbetrags, Altersvorsorgebeiträge sowie steuerlich begünstigte Familiengestaltung.

Niedergelassene Ärzte können bis zu 27.566 Euro (2024, Alleinstehende) als Altersvorsorgeaufwendungen für das Versorgungswerk und die Rürup-Rente absetzen. Hinzu kommt der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG, der 50 Prozent geplanter Investitionen (max. 200.000 Euro Gesamtvolumen) im Vorjahr als Betriebsausgabe absetzt und so die Steuerlast erheblich verringert.

Hintergrund

Die wichtigsten Steueroptimierungshebel für Ärzte sind: Erstens Betriebsausgaben vollständig erfassen und belegen (Fortbildung, Fachliteratur, Praxisausstattung, Fahrtkosten, Telefon, Beratungskosten); zweitens den Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG für geplante Investitionen nutzen; drittens Altersvorsorgebeiträge zum Versorgungswerk und in die Rürup-Rente maximieren; viertens Mitarbeit von Familienangehörigen in der Praxis über Arbeitsverträge (Ehegatten-Gehalt, max. tarifübliches Gehalt); fünftens bei hohem Gewinn die Gründung einer Praxis-GmbH oder MVZ-GmbH für Investitionen prüfen (Körperschaftsteuersatz 15 Prozent statt bis zu 45 Prozent ESt). Eine Steueroptimierung durch Verlagerung von Ausgaben in Hocheinkommensjahre und Verschiebung von Einnahmen ist beim EÜR-Ermittler relativ einfach möglich.

Wann gilt das nicht?

Steuerhinterziehung (z. B. nicht angeben von Einnahmen) ist strafbar. Steuergestaltungen dürfen keine missbräuchlichen Rechtskonstruktionen nach § 42 AO darstellen. Betriebsausgaben müssen tatsächlich beruflich veranlasst sein; Mischkosten (privat und beruflich) sind nur anteilig absetzbar.

Quellen

Ärzteversichert zeigt Ärzten legale Wege zur Steueroptimierung und empfiehlt, die Strategie gemeinsam mit einem auf Heilberufe spezialisierten Steuerberater umzusetzen.

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