Strafrecht für Ärzte bezeichnet die Gesamtheit der strafrechtlichen Normen, die bei ärztlicher Tätigkeit relevant werden können, insbesondere bei Behandlungsfehlern, Abrechnungsverstößen, Verletzung der Schweigepflicht und Korruption.
Ohne Einwilligung des Patienten ist jede ärztliche Behandlung eine strafbare Körperverletzung (§ 223 StGB), auch wenn sie medizinisch indiziert ist. Abrechnungsbetrug gegenüber Krankenkassen oder Patienten ist nach § 263 StGB strafbar; die Staatsanwaltschaften führen jährlich mehrere tausend Ermittlungsverfahren gegen Ärzte.
Hintergrund
Die strafrechtlich relevantesten Bereiche für Ärzte sind: Aufklärung und Einwilligung (fehlende Einwilligung = Körperverletzung nach §§ 223, 229 StGB), Behandlungsfehler bei fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung (§§ 222, 229 StGB), Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB, Strafe bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe), Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB, Strafmaß bis fünf Jahre), Bestechlichkeit im Gesundheitswesen nach § 299a StGB (seit 2016, Strafmaß bis drei Jahre, bei gewerbsmäßiger Begehung bis fünf Jahre). § 299a StGB betrifft insbesondere unzulässige Zuwendungen von Pharmaunternehmen oder Medizingerätefertigern im Austausch gegen Verordnungen oder Einkaufsentscheidungen. Die ärztliche Berufshaftpflichtversicherung deckt keine strafrechtlichen Folgen ab; Strafverteidigungskosten sind privat zu tragen.
Wann gilt das nicht?
Notärztliche Maßnahmen ohne Einwilligung (Notfall, bewusstloser Patient) sind durch rechtfertigenden Notstand (§ 34 StGB) oder mutmaßliche Einwilligung gerechtfertigt. Geringe fahrlässige Fehler, die keinen Schaden verursacht haben, führen in der Regel nicht zu Strafverfolgung. Verjährungsfristen für Körperverletzung betragen in der Regel fünf Jahre, für schwere Fälle länger.
Quellen
- Bundesärztekammer – Recht und Compliance
- Gesetze im Internet – StGB § 299a
- KBV – Abrechnungsrecht und Betrug
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, bei strafrechtlichen Ermittlungen sofort einen auf Medizinstrafrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren und die Berufshaftpflichtversicherung zu informieren.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →