Teilzeit als Arzt bezeichnet eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit unterhalb der regulären Vollzeitarbeitszeit; angestellte Ärzte können diese ab einer Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten nach § 8 TzBfG einfordern.
Angestellte Ärzte haben einen gesetzlichen Anspruch auf Arbeitszeitreduzierung, sofern keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. Niedergelassene Vertragsärzte können einen hälftigen Versorgungsauftrag bei der KV beantragen, müssen dann aber mindestens 10 Sprechstunden pro Woche nachweisen.
Hintergrund
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) gilt für alle angestellten Ärzte in Kliniken, MVZ und angestellten Praxisstellen. Der TV-Ärzte (Marburger Bund) enthält ergänzende Regelungen. Für niedergelassene Vertragsärzte schreibt die KBV mindestens 25 Sprechstunden wöchentlich für den vollen Versorgungsauftrag vor.
Auswirkungen auf zentrale Bereiche:
- Versorgungswerk: Geringere Einnahmen bedeuten niedrigere Beiträge und entsprechend niedrigere Rentenansprüche. Freiwillige Mehrzahlungen sind möglich, um die entstehende Rentenlücke zu schließen.
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Die versicherte BU-Rente sollte an das aktuelle Einkommen angepasst sein. Gute Tarife enthalten Nachversicherungsgarantien, die nach Rückkehr in Vollzeit ohne Gesundheitsprüfung eine Erhöhung erlauben.
- Krankentagegeld: Wer in der PKV ein Krankentagegeld abgesichert hat, sollte es an das reduzierte Einkommen anpassen, um keine Überversicherung zu riskieren.
- Praxisbetrieb: Inhaber, die auf Teilzeit wechseln, müssen die Mindestsprechzeiten der KV einhalten und die Haftpflichtversicherung auf den tatsächlichen Tätigkeitsumfang abstimmen.
Wann gilt das nicht?
Der Teilzeitanspruch nach TzBfG gilt nicht bei Arbeitgebern mit weniger als 15 Beschäftigten. Bei leitenden Ärzten können stichhaltige betriebliche Gründe eine Ablehnung rechtfertigen. Selbstständige Ärzte mit voller Kassenzulassung können die Arbeitszeit nicht frei reduzieren, ohne den Versorgungsauftrag zu gefährden.
Bei Ärzteversichert wird im Beratungsgespräch geprüft, ob eine Teilzeitsituation Anpassungsbedarf bei BU-Rente, Krankentagegeld und Altersvorsorge auslöst.
Quellen
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →