Die Telematikinfrastruktur (TI) ist das geschlossene, hochsichere IT-Netzwerk des deutschen Gesundheitswesens, an das sich alle zugelassenen Vertragsarztpraxen seit 2021 anschließen müssen.
Praxen ohne TI-Anschluss riskieren einen Honorarabzug von 2,5 Prozent der vertragsärztlichen Vergütung. Über die TI laufen Kernfunktionen wie eAU, eArztbrief und die schrittweise eingeführte elektronische Patientenakte (ePA).
Hintergrund
Rechtsgrundlage sind § 291a SGB V und das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG). Betrieben wird die TI von der Gesellschaft für Telematik (gematik). Die KBV erstattet Praxen Pauschalen für Installation und monatlichen Betrieb; die monatliche Betriebskostenpauschale beträgt je nach Praxistyp rund 40 bis 50 Euro.
Kernbestandteile der TI-Infrastruktur in der Praxis:
- Konnektor: Das zentrale Hardware-Gateway, das die Praxis mit dem TI-Netz verbindet. Konnektoren haben eine begrenzte Laufzeit und müssen nach Ablauf ausgetauscht werden.
- eHBA und SMC-B: Elektronischer Heilberufsausweis für jeden Arzt und eine Praxiskarte für die Praxis als Institution; beide sind Pflicht für qualifizierte elektronische Signaturen.
- Fachdienste: eAU (seit 2022 Pflicht), eArztbrief, Medikationsplan und ePA sind über die TI erreichbar.
- Datenschutz: Der Konnektor schafft eine neue IT-Angriffsfläche. Cyberangriffe auf Praxen haben in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen; eine Cyber-Versicherung mit TI-Ausfallschutz ist empfehlenswert.
Wann gilt das nicht?
Rein privatärztliche Praxen ohne Kassenzulassung unterliegen keiner gesetzlichen TI-Anschlusspflicht. BAG-Praxen benötigen in der Regel nur einen gemeinsamen Anschluss, die Erstattung wird anteilig aufgeteilt.
Ärzteversichert empfiehlt, im Rahmen der Praxis-Versicherungsberatung zu prüfen, ob eine Cyber-Police den Ausfall der TI-Infrastruktur und resultierende Behandlungsunterbrechungen absichert.
Quellen
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