Die Telematikinfrastruktur (TI) ist das geschlossene, hochsichere IT-Netzwerk des deutschen Gesundheitswesens, an das sich alle zugelassenen Vertragsarztpraxen seit 2021 anschließen müssen.

Praxen ohne TI-Anschluss riskieren einen Honorarabzug von 2,5 Prozent der vertragsärztlichen Vergütung. Über die TI laufen Kernfunktionen wie eAU, eArztbrief und die schrittweise eingeführte elektronische Patientenakte (ePA).

Hintergrund

Rechtsgrundlage sind § 291a SGB V und das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG). Betrieben wird die TI von der Gesellschaft für Telematik (gematik). Die KBV erstattet Praxen Pauschalen für Installation und monatlichen Betrieb; die monatliche Betriebskostenpauschale beträgt je nach Praxistyp rund 40 bis 50 Euro.

Kernbestandteile der TI-Infrastruktur in der Praxis:

  • Konnektor: Das zentrale Hardware-Gateway, das die Praxis mit dem TI-Netz verbindet. Konnektoren haben eine begrenzte Laufzeit und müssen nach Ablauf ausgetauscht werden.
  • eHBA und SMC-B: Elektronischer Heilberufsausweis für jeden Arzt und eine Praxiskarte für die Praxis als Institution; beide sind Pflicht für qualifizierte elektronische Signaturen.
  • Fachdienste: eAU (seit 2022 Pflicht), eArztbrief, Medikationsplan und ePA sind über die TI erreichbar.
  • Datenschutz: Der Konnektor schafft eine neue IT-Angriffsfläche. Cyberangriffe auf Praxen haben in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen; eine Cyber-Versicherung mit TI-Ausfallschutz ist empfehlenswert.

Wann gilt das nicht?

Rein privatärztliche Praxen ohne Kassenzulassung unterliegen keiner gesetzlichen TI-Anschlusspflicht. BAG-Praxen benötigen in der Regel nur einen gemeinsamen Anschluss, die Erstattung wird anteilig aufgeteilt.

Ärzteversichert empfiehlt, im Rahmen der Praxis-Versicherungsberatung zu prüfen, ob eine Cyber-Police den Ausfall der TI-Infrastruktur und resultierende Behandlungsunterbrechungen absichert.

Quellen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →