Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Ärzte als Halter von Hunden, Pferden oder anderen Tieren vor Schadensersatzforderungen Dritter, wenn das Tier Personen- oder Sachschäden verursacht.
§ 833 BGB begründet eine verschuldensunabhängige Haftung des Tierhalters: Wer ein Tier hält, haftet für alle Schäden, die es verursacht, ohne dass ein Verschulden nachgewiesen werden muss. Bei einem schweren Personenschaden können die Ansprüche leicht mehrere hunderttausend Euro betragen.
Hintergrund
Die Tierhalterhaftung ist in § 833 BGB geregelt und gilt als Gefährdungshaftung, das heißt ohne Verschuldens-Nachweis. Der Halter kann sich nur dann entlasten, wenn das Tier ein Nutz- oder Arbeitstier ist und er beweist, dass er die nötige Sorgfalt beachtet hat (§ 833 Satz 2 BGB).
Für Ärzte als Tierhalter gilt:
- Hundehalterhaftpflicht: In vielen Bundesländern (Bayern, Hamburg, Berlin u. a.) ist eine Hundehaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Versicherungssummen sollten mindestens 1 bis 3 Millionen Euro für Personenschäden betragen.
- Pferdehalterhaftpflicht: Pferde gelten rechtlich als Luxustiere; die strengere Haftung nach § 833 Satz 1 BGB greift uneingeschränkt. Eine Pferdehalterhaftpflicht mit ausreichend hoher Deckungssumme ist unverzichtbar.
- Abgrenzung zur Privatpflicht: Die private Haftpflichtversicherung schließt Tierhalterschäden häufig aus oder deckt nur kleine Haustiere wie Katzen ab. Hunde und Pferde erfordern eine separate Police.
- Praxistier: Wird ein Tier in der Praxis (z. B. als Therapiehund) eingesetzt, muss die Betriebshaftpflicht dieses Risiko ausdrücklich einschließen.
Wann gilt das nicht?
Bei kleinen Haustieren wie Katzen, Ziervögeln oder Kleintieren kann die Haftung häufig in die bestehende private Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden; für Hunde und Pferde ist eine gesonderte Police erforderlich.
Ärzteversichert überprüft im Rahmen der Privatversicherungsberatung, ob alle Tierhaltungsrisiken ausreichend abgesichert sind und keine Deckungslücke zwischen Privat- und Tierhalterhaftpflicht besteht.
Quellen
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