Im Todesfall eines Praxisinhabers erlischt die persönliche Kassenzulassung sofort; Erben haben eine begrenzte Zeit, die Praxis fortzuführen oder zu veräußern.
Die Kassenzulassung ist personengebunden und geht mit dem Tod des Arztes unter. Erben können nach § 103 SGB V bei der KV beantragen, die Praxis bis zu zwei Jahre weiterzubetreiben, müssen aber innerhalb von drei Monaten einen Antrag stellen und einen zugelassenen Vertreter benennen.
Hintergrund
Rechtsgrundlage ist § 103 Abs. 4 SGB V. Bei einer Einzelpraxis endet die Kassenzulassung mit dem Tod des Inhabers; die Erben sind nicht automatisch berechtigt, als Vertragsarzt tätig zu sein. Um die Praxis zu erhalten, müssen sie:
- Innerhalb von drei Monaten nach dem Todestag bei der KV einen Antrag auf Fortführung oder Ausschreibung der Praxis stellen.
- Einen zugelassenen Vertreter benennen, der die ärztliche Tätigkeit übernimmt.
- Einen Praxisverkauf oder die Übergabe an einen Nachfolger organisieren.
Finanzielle Konsequenzen des Todesfalls:
- Liquiditätssicherung: Laufende Kosten (Miete, Personal, Geräteleasingraten) laufen weiter, Einnahmen brechen weg. Eine Risikolebensversicherung oder eine Todesfallleistung aus der BU-Versicherung kann die Familie absichern.
- Praxiswert im Erbfall: Der immaterielle Praxiswert (Patientenstamm, Goodwill) fließt in die Erbschaft, kann aber nur realisiert werden, wenn die Praxis verkauft oder übergeben wird.
- BAG und MVZ: Bei Berufsausübungsgemeinschaften regeln Gesellschaftsverträge häufig Einziehungs- oder Abfindungsklauseln für den Todesfall; das Testament muss damit abgestimmt sein.
Wichtig: Eine Betriebsunterbrechungsversicherung kann die laufenden Fixkosten der Praxis für mehrere Monate abdecken, bis ein Nachfolger gefunden ist.
Wann gilt das nicht?
Bei angestellten Ärzten in Kliniken oder MVZ entfallen diese Probleme, da kein Kassenzulassungsverhältnis des Verstorbenen zu schützen ist. Bei einer reinen Privatpraxis besteht keine kassenärztliche Zulassungspflicht; hier ist lediglich der Praxisbetrieb organisatorisch zu regeln.
Ärzteversichert unterstützt bei der Auswahl einer Risikolebensversicherung und einer Betriebsunterbrechungspolice, die auf die besondere Situation von Praxisinhabern abgestimmt ist.
Quellen
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