Die Transportversicherung für die Praxis deckt Schäden ab, die beim Transport von Praxisgeräten, Laborproben, Medikamenten und medizinischen Hilfsmitteln auf dem Transportweg entstehen.

Standardhausinhalts- und Praxisinhaltsversicherungen decken Schäden in der Regel nur am Standort ab. Sobald Geräte oder Proben transportiert werden, besteht ohne Transportversicherung eine Deckungslücke; ein CT-Gerät oder ein beschädigtes Endoskop kann schnell einen Schaden im fünf- bis sechsstelligen Bereich verursachen.

Hintergrund

Die Transportversicherung ist in Deutschland durch das VVG und branchenübliche Klauseln geregelt. Für Arztpraxen kommen folgende Transportrisiken in Betracht:

  • Medizingerätetransport: Röntgengeräte, Endoskope, CT- oder MRT-Geräte beim Umzug oder zur Wartung; ein beschädigtes Gerät kann einen Schaden von 20.000 bis über 200.000 Euro verursachen.
  • Laborproben: Blut-, Gewebe- und Urinproben auf dem Weg zum Fremdlabor; Verlust oder Verderbnis kann Nachuntersuchungen und Haftungsansprüche auslösen.
  • Medikamentenkühltransporte: Impfstoffe und temperaturempfindliche Biologika, die bei Kühlkettenunterbrechung verderben; ein Kühlausfall kann Schäden von mehreren tausend Euro bedeuten.
  • Hausbesuchsausrüstung: Geräte im Arztkoffer bei Hausbesuchen; hier greift oft die Außenversicherungsklausel der Praxisinhaltspolicen, aber nur bis zu bestimmten Obergrenzen.

Wichtig: Speditionsverträge schließen Haftung oft auf wenige Euro pro Kilogramm Frachtgut aus; ohne eigene Transportversicherung trägt die Praxis den Großteil des Schadens selbst.

Wann gilt das nicht?

Bei Leistungen, die ein Spediteur oder Kurierdienst mit eigener Versicherung übernimmt, kann eine Doppelversicherung entstehen; in diesem Fall sollte geprüft werden, ob die Deckungssumme des Dienstleisters ausreicht. Rein private Transporte ohne Praxisbezug unterliegen der privaten Hausratsversicherung.

Ärzteversichert empfiehlt, im Rahmen der Praxis-Versicherungsanalyse sämtliche Transportwege zu erfassen und gezielt abzusichern.

Quellen

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