Der TV-Ärzte (Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern) ist der maßgebliche Tarifvertrag des Marburger Bundes für angestellte Ärzte an kommunalen Kliniken und regelt Vergütung, Arbeitszeiten und Sonderleistungen verbindlich.
Der TV-Ärzte wird zwischen dem Marburger Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) verhandelt. 2024 wurden die Gehälter um rund 5,5 Prozent erhöht; Assistenzärzte starten aktuell in Entgeltgruppe I mit einem Grundgehalt von rund 5.200 Euro brutto monatlich.
Hintergrund
Der TV-Ärzte existiert seit 2006 und gilt für Ärzte an kommunalen Krankenhäusern. Daneben gibt es den TV-Ärzte/TdL für Universitätskliniken sowie hausärztliche Regelungen in kirchlichen und privaten Trägern.
Wichtige Regelungsbereiche des TV-Ärzte:
- Entgeltgruppen: Fünf Gruppen (I bis V) nach Tätigkeit und Spezialisierung; Facharztqualifikation führt zu Höherstufung.
- Bereitschaftsdienst: Vergütung nach tatsächlichem Arbeitsanfall in Bereitschaftsstufen A bis D; Rufbereitschaft wird gesondert vergütet.
- Arbeitszeit: Die reguläre Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden; Überstunden und Bereitschaftsdienste werden auf ein Arbeitszeitkonto gebucht oder vergütet.
- Urlaub: Grundurlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen; zusätzliche Urlaubstage bei Sonderdiensten möglich.
- Fortbildung: Anspruch auf Freistellung von bis zu fünf Arbeitstagen jährlich für Fortbildungen.
Für angestellte Ärzte ist der TV-Ärzte ein wichtiger Referenzpunkt für BU-Absicherung und Altersvorsorge: Sowohl die Höhe der BU-Rente als auch Versorgungswerk-Beiträge orientieren sich am tariflichen Einkommen.
Wann gilt das nicht?
Der TV-Ärzte gilt ausschließlich für Beschäftigte kommunaler Krankenhäuser, die Mitglied im Marburger Bund sind oder für die er kraft Allgemeinverbindlichkeitserklärung gilt. Ärzte in privaten Kliniken, kirchlichen Häusern oder beim Bund unterliegen anderen Tarifwerken oder Einzelverträgen.
Ärzteversichert berücksichtigt beim Beratungsgespräch das tarifliche Einkommensniveau als Grundlage für eine bedarfsgerechte BU- und Altersvorsorge.
Quellen
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →