Überstundenrechte für Ärzte umfassen den Anspruch auf Vergütung oder Freizeitausgleich für Mehrarbeit über die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit hinaus sowie den gesetzlichen Schutz vor übermäßiger Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG).

Das Arbeitszeitgesetz setzt die tägliche Höchstarbeitszeit auf grundsätzlich 10 Stunden; im Krankenhaus kann sie durch Tarifvertrag auf bis zu 24 Stunden (Bereitschaftsdienst eingeschlossen) ausgedehnt werden. Überstunden jenseits der tariflichen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden sind grundsätzlich zu vergüten oder durch Freizeit auszugleichen.

Hintergrund

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt auch für Ärzte und begrenzt die werktägliche Arbeitszeit auf acht Stunden, die auf bis zu zehn Stunden verlängert werden darf, wenn der Ausgleich innerhalb von sechs Kalendermonaten sichergestellt ist.

Der TV-Ärzte (Marburger Bund) regelt für kommunale Krankenhäuser:

  • Rufbereitschaft: Wird als Arbeitszeit gezählt, wenn tatsächliche Inanspruchnahme stattfindet.
  • Bereitschaftsdienst: Zählt je nach Belastungsstufe anteilig als Arbeitszeit; kann durch Tarifvertrag bis zu 16 oder 24 Stunden verlängert werden.
  • Überstundenvergütung: Überstunden werden nach dem jeweils geltenden Stundensatz vergütet oder auf ein Arbeitszeitkonto gebucht. Nicht abgebaute Überstunden können zum Jahresende ausgezahlt werden.
  • Dokumentationspflicht des Arbeitgebers: Seit dem BAG-Urteil von 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitszeiten systematisch zu erfassen; Ärzte sollten ihre eigene Zeitdokumentation führen, um Ansprüche durchsetzen zu können.

Überschreitungen der Höchstgrenzen des ArbZG sind Ordnungswidrigkeiten und können Bußgelder bis zu 30.000 Euro auslösen.

Wann gilt das nicht?

Leitende Ärzte, die eigenverantwortlich über ihre Arbeitszeit entscheiden, können von Teilen des ArbZG ausgenommen sein. Selbstständige Praxisinhaber unterliegen dem ArbZG nicht; ihre Arbeitszeit unterliegt keiner gesetzlichen Begrenzung.

Ärzteversichert empfiehlt angestellten Ärzten, im Rahmen einer Gehaltsberatung zu prüfen, ob alle geleisteten Überstunden ordnungsgemäß dokumentiert und vergütet werden.

Quellen

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