Die private Unfallversicherung für Ärzte zahlt eine Kapitalleistung oder Rente, wenn ein Unfall zu einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung (Invalidität) führt; sie ergänzt die Berufsunfähigkeitsversicherung, ersetzt sie aber nicht.

Die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft deckt nur Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab. Private Unfallversicherungen schützen auch im Freizeitbereich; für Ärzte mit hohen Einkommensbedürfnissen empfiehlt sich eine Invaliditätssumme von mindestens 500.000 Euro mit Progression 500 Prozent.

Hintergrund

Ärzte sind als Selbstständige nicht automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften pflichtversichert, können aber freiwillig beitreten. Angestellte Ärzte sind über den Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert, allerdings nur für Arbeitsweg und berufliche Tätigkeit.

Wichtige Aspekte der privaten Unfallversicherung für Ärzte:

  • Invaliditätsleistung: Bei 100 Prozent Invalidität wird die volle vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Eine Progression von 500 Prozent bedeutet: Bei 100 Prozent Invalidität werden fünf Mal die Grundsumme, also bei 100.000 Euro Grundsumme 500.000 Euro, ausgezahlt.
  • Unfallrente: Ergänzend zur Kapitalzahlung kann eine monatliche Rente ab einem bestimmten Invaliditätsgrad (meist 50 Prozent) vereinbart werden.
  • Gliedertaxe: Die Entschädigung für den Verlust oder dauerhaften Funktionsverlust bestimmter Körperteile richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Gliedertaxe; für Chirurgen ist ein hoher Invaliditätsgrad für Finger und Hände besonders wichtig.
  • Abgrenzung zur BU: Die Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, nicht bei Krankheiten wie Burnout, Rückenerkrankungen oder psychischen Leiden; die BU-Versicherung deckt das breite Spektrum der Krankheitsursachen.

Wann gilt das nicht?

Unfallversicherungen schließen in der Regel Berufskrankheiten, Geisteskrankheiten als Unfallfolge und Schäden durch vorsätzliche Selbstverletzung aus. Ärzte, die bereits eine BU-Versicherung mit hoher Rente besitzen, sollten prüfen, ob eine zusätzliche Unfallversicherung wirtschaftlich sinnvoll ist.

Ärzteversichert berät bei der Entscheidung, ob eine Unfallversicherung die BU-Absicherung eines Arztes sinnvoll ergänzt oder ob die Mittel besser in eine höhere BU-Rente fließen sollten.

Quellen

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