Die Vermietung von Praxisräumen ist die entgeltliche Überlassung von Teilen der Arztpraxis oder eigener Praxisimmobilien an andere Ärzte, Therapeuten oder Dienstleister und bietet zusätzliche Einnahmen bei überschaubaren Risiken.
Mieteinnahmen aus Praxisräumen sind einkommensteuerpflichtig und zählen zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG). Bei Vermietung an andere Ärzte ist die Umsatzsteuerbefreiung zu prüfen; in der Regel ist die Vermietung von Grundstücken und Räumen nach § 4 Nr. 12 UStG steuerbefreit, kann aber optional versteuert werden.
Hintergrund
Praxisinhaber, die ihre Räume teilweise an Kollegen vermieten, müssen folgende Aspekte beachten:
- Mietvertrag: Ein schriftlicher Praxisraummietvertrag ist dringend empfohlen, um Nutzungsrechte, Nebenkostenregelungen, Kündigungsfristen und Haftungsfragen klar zu regeln.
- Berufsrechtliche Anforderungen: Die Untervermietung an andere Ärzte oder Therapeuten bedarf keiner besonderen Genehmigung, muss aber mit den Bedingungen der Kassenzulassung vereinbar sein; ein Untermieter mit eigener Zulassung im selben Bezirk könnte als Konkurrenz gewertet werden.
- Steuerliche Behandlung: Mieteinnahmen aus eigenem Praxisbesitz werden als Einkünfte aus V+V versteuert. Wenn die Praxisräume im Betriebsvermögen der Praxis stehen, liegen stattdessen gewerbliche Einnahmen vor.
- Versicherungspflichten: Der Vermieter haftet für Mängel der Räumlichkeiten. Eine Vermieter-Haftpflichtversicherung oder ein entsprechender Baustein zur Wohngebäudeversicherung ist bei eigenem Gebäude sinnvoll.
- Nebenkostenabrechnung: Betriebskosten wie Strom, Wasser und Reinigung müssen im Verhältnis zur genutzten Fläche auf den Mieter umgelegt werden.
Wann gilt das nicht?
Wer Praxisräume selbst mietet (kein Eigentum), darf diese nur mit Zustimmung des Eigentümers untervermieten. Reine Gestellungsvereinbarungen, bei denen der Arzt nur temporär Geräte und Personal des Inhabers nutzt (Praxisgemeinschaft), sind keine Vermietung im steuerrechtlichen Sinne.
Ärzteversichert empfiehlt, Praxisimmobilien im Rahmen einer umfassenden Vermögensplanung zu betrachten und Versicherungsschutz sowie steuerliche Optimierung aufeinander abzustimmen.
Quellen
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