Eine ärztliche Ermächtigung nach § 116 SGB V erlaubt Krankenhausärzten, ambulante GKV-Patienten zu behandeln; die Berufshaftpflichtversicherung muss diese ambulante Tätigkeit ausdrücklich einschließen.

Krankenhausärzte sind für ihre stationäre Tätigkeit über die Betriebshaftpflicht des Krankenhauses versichert. Für die ambulante Ermächtigungstätigkeit besteht eine Deckungslücke, sofern keine eigene Berufshaftpflicht oder eine ausdrückliche Erweiterung der Krankenhauspolice vereinbart ist.

Hintergrund

Die Ermächtigung nach § 116 SGB V wird vom Zulassungsausschuss auf Antrag erteilt und ist personengebunden. Sie erlaubt einem Facharzt, der im Krankenhaus angestellt ist, im Rahmen der ambulanten spezialärztlichen Versorgung oder für Überweisungen tätig zu werden.

Versicherungsrechtliche Besonderheiten:

  • Krankenhausbetriebshaftpflicht: Deckt die stationäre Tätigkeit des Arztes ab. Ambulante Ermächtigungsleistungen fallen nur dann darunter, wenn das Krankenhaus ausdrücklich die Ermächtigungstätigkeit in seine Police eingeschlossen hat.
  • Eigene Berufshaftpflicht: Ärzte mit Ermächtigung, die das Krankenhaus nicht absichert, benötigen eine eigene Police. Diese muss den Umfang der ambulanten Tätigkeit (Fachrichtung, Leistungsspektrum) beschreiben.
  • Haftungstrennung: Kommt es zu einem Behandlungsfehler in der ambulanten Ermächtigungstätigkeit, haftet primär der ermächtigte Arzt; sekundäre Krankenhaushaftung ist möglich, wenn Organisationsmängel des Krankenhauses mitursächlich waren.
  • Abrechnungsrisiken: Fehlabrechnung im Rahmen der Ermächtigung kann Rückforderungsansprüche der KV auslösen; eine Rechtsschutzversicherung für Kassenarztangelegenheiten ist empfehlenswert.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, deren Krankenhaus die Ermächtigungstätigkeit ausdrücklich in der Betriebshaftpflicht einschließt und für die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer fungiert, benötigen keine eigene Police für diesen Bereich.

Ärzteversichert klärt mit ermächtigten Ärzten, welche Haftpflichtabsicherung das Krankenhaus bietet, und schließt verbleibende Deckungslücken gezielt.

Quellen

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