Beim Praxis-Neubau sind mehrere Versicherungsbausteine phasenabhängig erforderlich, beginnend mit der Bauherrenhaftpflicht und Bauleistungsversicherung während der Bauzeit bis zur vollständigen Praxisversicherung zum Eröffnungstag.
Ein Praxis-Neubau ohne Bauleistungsversicherung setzt den Praxisinhaber dem vollen Risiko aus, dass Bauschäden durch Unwetter, Vandalismus oder Materialfehler auf eigene Kosten behoben werden müssen. Neubaukosten von 500.000 bis über 2 Millionen Euro machen eine lückenlose Versicherung unverzichtbar.
Hintergrund
Die Bauphasen-Versicherung eines Praxis-Neubaus gliedert sich:
- Bauherrenhaftpflicht: Deckt Schäden ab, die vom Baugrundstück ausgehen und Dritten (Passanten, Nachbarn) entstehen. Pflicht für jeden Bauherrn; Bauvolumen bestimmt die nötige Deckungssumme.
- Bauleistungsversicherung (Rohbauversicherung): Schützt das im Bau befindliche Gebäude gegen unvorhergesehene Schäden durch höhere Gewalt (Sturm, Überschwemmung), Diebstahl von Baumaterial und Vandalismus sowie Konstruktionsfehler Dritter.
- Feuerversicherung ab Rohbau: Sobald das Gebäude rohbaufertig ist, sollte eine Feuerversicherung abgeschlossen werden; spätestens ab Montage der Haustechnik.
- Wohngebäudeversicherung ab Fertigstellung: Sobald die Praxisimmobilie übergeben wird, greift die Gebäudeversicherung (Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel).
- Praxisinhaltsversicherung ab Einzug: Medizintechnik, Mobiliar und IT-Equipment müssen ab Einbringung in das Gebäude versichert sein.
- Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht: Ab dem ersten Patientenkontakt.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die fertige Praxisräume mieten oder übernehmen, benötigen keine Bauversicherungen; bei Mietern liegt die Gebäudeversicherung beim Vermieter. Nur praxisinhalts- und berufshaftpflichtbezogene Policen sind dann eigenverantwortlich abzuschließen.
Ärzteversichert koordiniert den gesamten Versicherungsschutz für Praxisneubauten und stellt sicher, dass zu keinem Zeitpunkt eine Versicherungslücke entsteht.
Quellen
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