Die Medizingeräteversicherung ist eine Allgefahren-Versicherung für hochwertige diagnostische und therapeutische Geräte in Arztpraxen, die Schäden durch technischen Defekt, Bedienungsfehler, Sturz, Überspannung und Einbruch abdeckt.
Standardmäßige Praxisinhaltsversicherungen sind meist als Benannte-Gefahren-Policen konzipiert und decken nur genannte Schadensursachen wie Feuer oder Einbruch ab. Eine separate Medizingeräteversicherung als Allgefahrenpolice schützt ein MRT-Gerät (Wert bis 1,5 Millionen Euro) auch bei technischen Defekten oder Bedienungsfehlern.
Hintergrund
Medizingeräte umfassen ein breites Spektrum von Ultraschallgeräten über Röntgenanlagen bis zu CT- und MRT-Systemen. Die Versicherungspraxis unterscheidet:
- Praxisinhaltsversicherung: Deckt typischerweise benannte Gefahren (Feuer, Einbruch, Leitungswasser, Sturm/Hagel) ab; technische Defekte oder Bedienungsfehler sind meist ausgeschlossen.
- Elektronikversicherung/Geräteversicherung: Als Allgefahrenpolice deckt sie Schäden unabhängig von der Ursache, solange diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Typische Ausschlüsse: normaler Verschleiß, absichtliche Beschädigung.
- Mietkostendeckung: Hochwertige Geräteversicherungen erstatten auch die Kosten für ein Leihgerät während der Reparatur, damit der Praxisbetrieb nicht unterbrochen wird.
- Neuwertentschädigung: Im Schadensfall sollte die Police den Neuwert (nicht den Zeitwert) des Geräts ersetzen; gerade ältere Geräte mit hohem Zeitwertverlust können sonst zu einer erheblichen Unterversicherung führen.
- Leasing-Geräte: Bei geleasten Geräten ist zu prüfen, wer versicherungspflichtig ist; häufig überwälzt der Leasingvertrag die Versicherungspflicht auf den Leasingnehmer.
Wann gilt das nicht?
Sehr günstige Geräte unter 1.000 Euro Wiederbeschaffungswert rechtfertigen den Versicherungsaufwand oft nicht; hier ist Selbsttragen wirtschaftlicher.
Ärzteversichert empfiehlt eine strukturierte Inventarliste aller Praxisgeräte als Grundlage für eine bedarfsgerechte Versicherungslösung.
Quellen
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