Pflegeheim-Betreiber unterliegen umfangreichen gesetzlichen Sorgfaltspflichten und tragen erhebliche Haftungsrisiken; ein spezialisiertes Versicherungspaket aus Betriebs- und Berufshaftpflicht, Gebäudeversicherung und Betriebsunterbrechungsschutz ist unverzichtbar.

Die häufigsten Haftpflichtansprüche gegen Pflegeheim-Betreiber entstehen durch Sturzunfälle und Dekubitus-Schäden; im Durchschnitt kostet ein schwerer Pflegeunfall 30.000 bis über 100.000 Euro Schadensersatz. Deckungssummen der Betriebshaftpflicht sollten mindestens 5 Millionen Euro je Schadenfall betragen.

Hintergrund

Pflegeheime unterliegen dem Heimgesetz, dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) und landesrechtlichen Heimgesetzen. Die Haupthaftungsrisiken sind:

  • Sturzunfälle: Häufigste Schadensursache; der Betreiber haftet, wenn Schutzmaßnahmen mangelhaft waren. Ansprüche können Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Pflegemehraufwand umfassen.
  • Dekubitus: Druckgeschwüre gelten als Pflegemangel, wenn sie durch unsachgemäße Pflege entstanden sind; Schadensersatzansprüche sind regelmäßig.
  • Freiheitseinschränkung: Unberechtigte Fixierungen können Schadensersatzansprüche und Strafanzeigen auslösen.
  • Datenschutz: Besonders sensible Gesundheitsdaten; DSGVO-Verstöße können Bußgelder auslösen.

Notwendige Versicherungsbausteine:

  • Betriebshaftpflicht mit Heimbetreiber-Klausel (mindestens 5 Mio. Euro)
  • Gebäudeversicherung (Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel)
  • Betriebsunterbrechungsversicherung
  • D&O-Versicherung für Geschäftsführer und Heimleitung

Wann gilt das nicht?

Betreiber von ambulanten Pflegediensten ohne feste Einrichtung haben abweichende Risikoprofile; für sie sind keine Gebäude- oder Inhaltsversicherungen für das Pflegeheim erforderlich.

Ärzteversichert berät Ärzte, die als Pflegeheim-Betreiber tätig sind, bei der Konzeption eines passenden Versicherungsschutzes.

Quellen

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