Eine Physiotherapie-Praxis benötigt eine Berufshaftpflichtversicherung für therapeutische Behandlungsfehler, eine Betriebshaftpflicht für Unfälle auf dem Praxisgelände und eine Geräteversicherung für teure Therapiegeräte.

Behandlungsfehler in der Physiotherapie können zu Nervenschäden, Verschlimmerung von Verletzungen oder Fehlhaltungsfolgen führen; die Berufshaftpflicht muss manuelle Therapie, Krankengymnastik und Gerätetherapie einschließen. Typische Deckungssummen liegen bei 1 bis 3 Millionen Euro.

Hintergrund

Physiotherapeuten und Ärzte, die Physiotherapie-Praxen betreiben, tragen folgende Haftpflichtrisiken:

  • Behandlungsfehler: Falsch durchgeführte manuelle Therapie kann Bandscheibenschäden oder Nervenverletzungen verursachen. Manuelle Chiropraktik und Osteopathie erfordern spezifische Versicherungsklauseln.
  • Sturzunfälle: Patienten, die auf Übungsmatten, Laufbändern oder nassen Böden stürzen, können Schadensersatz fordern. Eine Betriebshaftpflicht deckt diese Ereignisse ab.
  • Geräteschäden: Therapiegeräte wie Ultraschall-Therapiegeräte, Elektrotherapiegeräte oder Traktionsgeräte haben Werte von 1.000 bis über 10.000 Euro; eine Geräteversicherung schützt vor technischen Defekten.
  • Datenschutz: Physiotherapie-Praxen sind häufig ärztliche Kooperationspartner und verarbeiten Patientendiagnosen; DSGVO-Compliance und entsprechende Absicherung sind wichtig.

Hinweis: Ärzteversichert berät auch kooperationsärztlich tätige Physiotherapeuten und Praxisinhaber, die Physiotherapie-Einrichtungen als Nebenbetrieb führen.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die Physiotherapie ausschließlich delegieren und nicht selbst ausführen, benötigen keine eigene Physiotherapiehaftpflicht; der Physiotherapeut ist eigenverantwortlich versicherungspflichtig.

Ärzteversichert berät Arztpraxen mit integrierter Physiotherapie und stellt sicher, dass beide Bereiche lückenlos versichert sind.

Quellen

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