Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG) ist der Einkommensgrenzwert, ab dem Arbeitnehmer nicht mehr in der GKV pflichtversichert sind und in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln dürfen.
Die Versicherungspflichtgrenze beträgt 2026 jährlich 73.800 Euro brutto (6.150 Euro monatlich). Ärzte in angestellter Tätigkeit dürfen erst in die PKV wechseln, wenn sie diese Grenze in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren überschreiten und auch im laufenden Jahr überschreiten werden. Selbstständige Ärzte sind grundsätzlich von der GKV-Pflichtmitgliedschaft befreit.
Hintergrund
Die JAEG wird jährlich entsprechend der Lohnentwicklung angepasst. Für Ärzte gelten folgende Grundsätze:
- Angestellte Ärzte (Assistenzärzte, Oberärzte): Sobald das Bruttojahresgehalt die JAEG überschreitet und dieser Zustand für zwei Jahre besteht, können sie zum nächsten 1. Januar in die PKV wechseln. Ein Wechsel unterjährig ist nur bei erstmaliger Überschreitung möglich.
- Selbstständige Ärzte (Praxisinhaber): Sind nicht GKV-pflichtig und können frei zwischen GKV (freiwillig) und PKV wählen. Die meisten Praxisinhaber sind in der PKV.
- Rückkehr in die GKV: Eine freiwillige Rückkehr aus der PKV in die GKV ist nach dem 55. Lebensjahr kaum noch möglich; daher sollte die PKV-Entscheidung langfristig geplant sein.
- Familienversicherung: In der GKV können nicht berufstätige Ehepartner und Kinder kostenlos mitversichert werden; in der PKV muss jede Person einzeln versichert werden.
Für Assistenzärzte, die gerade die JAEG überschritten haben, empfiehlt sich eine sorgfältige PKV-Analyse; die dauerhaft einkommensbezogene GKV-Beitragsentwicklung kann langfristig teurer werden als ein fixer PKV-Beitrag.
Wann gilt das nicht?
Für Beamte gilt die JAEG nicht; sie sind grundsätzlich privat zu versichern. Ärzte aus EU-Ländern können unter bestimmten Bedingungen von der deutschen Versicherungspflicht ausgenommen sein.
Ärzteversichert berät Ärzte beim Wechsel von der GKV in die PKV und analysiert alle relevanten Kosten- und Leistungsaspekte.
Quellen
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