Die Versorgungslücke eines Arztes ist die monatliche Differenz zwischen dem geplanten Nettoeinkommen im Ruhestand und den zu erwartenden Versorgungswerk-Rentenleistungen sowie sonstigen Einnahmen.
Für einen Facharzt mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 5.000 Euro, der 70 Prozent davon im Ruhestand benötigt, ergibt sich ein Bedarf von 3.500 Euro. Wenn das Versorgungswerk nur 2.000 Euro Rente zahlt, besteht eine monatliche Lücke von 1.500 Euro, die über 25 Rentenjahre ein Kapitalbedarf von rund 400.000 bis 500.000 Euro entspricht.
Hintergrund
Die Berechnung der Versorgungslücke folgt diesen Schritten:
- Rentenbedarf ermitteln: 60 bis 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens werden als Richtwert für den Ruhestandsbedarf angenommen; Wohnkosten sind oft niedriger (abbezahlte Immobilie), aber Gesundheits- und Freizeitausgaben steigen.
- Erwartete Versorgungsleistungen berechnen: Versorgungswerk-Rente aus der letzten Rentenstandsmitteilung des zuständigen Versorgungswerks. Hinzu kommen private Rentenversicherungen, Mieteinnahmen und Kapitalerträge.
- Versorgungslücke berechnen: Rentenbedarf minus Summe aller erwarteten Einnahmen = monatliche Versorgungslücke.
- Kapitalbedarf ermitteln: Monatliche Lücke × 12 × erwartete Rentenlaufzeit (z. B. 25 Jahre). Bei 1.500 Euro Lücke und 25 Jahren: 450.000 Euro Kapitalbedarf.
- Sparrate berechnen: Mit einem Finanzkalkulator lässt sich ermitteln, wie viel monatlich investiert werden muss, um bis zum Ruhestand das benötigte Kapital anzusparen.
Inflation nicht vergessen: 1.500 Euro heute sind in 25 Jahren deutlich weniger wert; reale Inflationsbereinigung von 2 bis 3 Prozent sollte in die Berechnung einbezogen werden.
Wann gilt das nicht?
Ärzte mit sehr hohen Versorgungswerk-Ansprüchen (durch viele Jahre hoher Beiträge), hohem Immobilienvermögen oder großem Wertpapiervermögen haben möglicherweise keine oder nur eine geringe Versorgungslücke.
Ärzteversichert erstellt im Beratungsgespräch eine individuelle Versorgungslückenanalyse und zeigt auf, mit welchen Instrumenten die Lücke wirtschaftlich geschlossen werden kann.
Quellen
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