Versorgungswerk-Beiträge sind die gesetzlichen Pflichtbeiträge approbierter Ärzte an das zuständige berufsständische Versorgungswerk ihrer Ärztekammer, die mit dem Deutsche Rentenversicherungs-Regelbeitrag identisch oder davon abgeleitet sind.

Der Versorgungswerk-Pflichbeitrag orientiert sich am Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung und beträgt 2026 maximal 1.503 Euro monatlich (18,6 Prozent von der Beitragsbemessungsgrenze West von 8.050 Euro). Niedergelassene Ärzte zahlen je nach Einkommen zwischen 300 und 1.503 Euro monatlich.

Hintergrund

Jede Landesärztekammer hat ein eigenes Versorgungswerk; insgesamt gibt es in Deutschland 18 Versorgungswerke für Ärzte. Der Beitragssatz richtet sich nach der jeweiligen Satzung des Werks und liegt in der Regel zwischen 14 und 19 Prozent des Einkommens, begrenzt auf die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze.

Wichtige Aspekte:

  • Pflichtbeitrag: Alle approbierten Ärzte in Kammermitgliedschaft zahlen den Mindestbeitrag; die Höhe richtet sich nach dem Einkommen.
  • Steuerliche Absetzbarkeit: Versorgungswerk-Beiträge sind Sonderausgaben nach § 10 EStG und im Rahmen des Höchstbetrags (2026: 27.566 Euro für Alleinveranlagte) steuerlich absetzbar.
  • Freiwillige Mehrzahlungen: Die meisten Versorgungswerke erlauben freiwillige Mehrzahlungen bis zum maximalen Jahresbeitrag; dies erhöht die spätere Rentenanwartschaft.
  • Befreiung von der DRV: Ärzte, die Mitglied im Versorgungswerk sind, können sich von der Deutschen Rentenversicherungspflicht befreien lassen; diese Befreiung muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit beantragt werden.
  • Beitragsrückstand: Rückstände beim Versorgungswerk können zu Verzugszinsen und verringerter Rentenanwartschaft führen.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die ausschließlich im EU-Ausland tätig sind oder keine Kammerzugehörigkeit haben, sind nicht beitragspflichtig; für sie gelten die jeweiligen nationalen Regelungen.

Ärzteversichert berät bei der optimalen Nutzung von freiwilligen Mehrzahlungen im Versorgungswerk als Teil der Gesamtaltersvorsorgestrategie.

Quellen

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