Das ärztliche Versorgungswerk erbringt drei Kernleistungen: Altersrente ab einem bestimmten Eintrittsalter, Berufsunfähigkeitsrente bei dauerhafter Erwerbsminderung und Hinterbliebenenrente für Ehepartner und Kinder.

Die Versorgungswerk-Altersrente eines Arztes mit 30 Jahren voller Beitragszahlung liegt je nach Werk und Beitragsniveau zwischen 1.500 und 3.500 Euro monatlich. Die Berufsunfähigkeitsrente des Versorgungswerks ist meist niedriger als bei einer privaten BU-Versicherung und sollte durch eine private Police ergänzt werden.

Hintergrund

Alle 18 ärztlichen Versorgungswerke in Deutschland bieten diese Kernleistungen:

  • Altersrente: Ab dem satzungsgemäß festgelegten Rentenalter (meist 65 oder 67 Jahre); flexible Altersrenten (Frühverrentung ab 60 oder 62) sind mit Rentenkürzungen verbunden. Die Rentenhöhe richtet sich nach geleisteten Beiträgen und dem Rentenwert des jeweiligen Werks.
  • Berufsunfähigkeitsrente: Wird bei dauerhafter Berufsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall geleistet. Die Definition von Berufsunfähigkeit ist im Versorgungswerk oft enger als in privaten BU-Tarifen; häufig muss vollständige Erwerbsunfähigkeit nachgewiesen werden. Die durchschnittliche BU-Rente der Versorgungswerke liegt bei 1.000 bis 2.000 Euro monatlich.
  • Hinterbliebenenrente: Witwen- oder Witwerrente von in der Regel 60 Prozent der Altersrente des Verstorbenen; Waisenrente für Kinder bis zur Beendigung der Ausbildung, maximal bis 27 Jahre.
  • Sterbegeldb: Einige Werke zahlen ein einmaliges Sterbegeld an die Hinterbliebenen.

Wesentliche Besonderheit: Das Versorgungswerk arbeitet nach dem Kapitaldeckungsverfahren; Beiträge werden am Kapitalmarkt angelegt und ergeben individuelle Rentenanwartschaften.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, die sich von der Versorgungswerkpflicht befreit haben und stattdessen in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen, erhalten DRV-Leistungen und keine Versorgungswerkrente.

Ärzteversichert empfiehlt, die Versorgungswerk-BU-Rente durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung auf mindestens 60 Prozent des Nettoeinkommens aufzustocken.

Quellen

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