Der Vertrag als Leitender Arzt (Chefarzt oder Leitender Oberarzt) ist ein individuell verhandelter Arbeitsvertrag, der neben dem Grundgehalt besondere Regelungen zu Liquidationsrechten, Chefarztbehandlung, betrieblicher Altersversorgung und Dienstfahrzeug enthält.

Leitende Ärzte verdienen im Durchschnitt 150.000 bis über 400.000 Euro brutto jährlich; ein erheblicher Teil davon entfällt auf das Liquidationsrecht aus der Privatpatientenbehandlung. Der Vertrag muss klar regeln, wie die Liquidationserlöse zwischen Arzt und Krankenhaus aufgeteilt werden.

Hintergrund

Chefärzte und Leitende Oberärzte stehen nicht unter Tarifvertrag; ihre Verträge sind Individualvereinbarungen. Typische Vertragsbestandteile:

  • Grundgehalt: Liegt je nach Fachrichtung und Krankenhausgröße zwischen 120.000 und 200.000 Euro brutto jährlich.
  • Liquidationsrecht: Das Recht, Privatpatienten auf eigene Rechnung zu behandeln und die Erlöse zu behalten oder anteilig mit dem Krankenhaus zu teilen. Der Liquidationsanteil kann 50.000 bis über 200.000 Euro jährlich betragen.
  • Beteiligung am Pool: Viele Krankenhäuser führen Liquidationserlöse in einen Pool ein und verteilen sie prozentual an alle leitenden Ärzte; die Verteilung muss klar geregelt sein.
  • Betriebliche Altersversorgung (bAV): Viele Chefarztverträge enthalten Versorgungszusagen für Alter und Invalidität; die Höhe ist individuell verhandelt.
  • Residenzpflicht, Bereitschaftsdienst und Urlaub: Sonderregelungen für leitende Ärzte weichen vom TV-Ärzte ab.

Versicherungsaspekte: Leitende Ärzte sollten prüfen, ob das Liquidationsrecht eigene Berufshaftpflichtrisiken begründet, die über die Krankenhaus-Betriebshaftpflicht hinausgehen.

Wann gilt das nicht?

Leitende Ärzte ohne Liquidationsrecht, die ausschließlich aus dem Grundgehalt des TV-Ärzte TdL vergütet werden, haben einen einfacheren Vertrag ohne die genannten Besonderheiten.

Ärzteversichert berät bei der Absicherungsstruktur für Leitende Ärzte und prüft, ob Liquidationserlöse in der PKV, Altersvorsorge und BU-Absicherung berücksichtigt sind.

Quellen

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