Die Zahnarztpraxis-Bewertung ist eine sachverständige Ermittlung des Verkehrswerts einer Zahnarztpraxis auf Basis materieller Substanzwerte (Einrichtung, Geräte) und immaterieller Werte (Patientenstamm, Goodwill).
Der Gesamtwert einer Zahnarztpraxis setzt sich aus dem materiellen Substanzwert (Zeitwert aller Geräte und Einrichtung) und dem immateriellen Wert (Goodwill) zusammen. Der Goodwill beträgt typischerweise 40 bis 80 Prozent des Nettojahresumsatzes und ist der wesentliche Kaufpreistreiber bei der Praxisübernahme.
Hintergrund
Für die Bewertung einer Zahnarztpraxis gibt es verschiedene anerkannte Methoden:
- KZBV/BZÄKmethode: Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung empfiehlt eine modifizierte Ertragswertmethode, die den immateriellen Praxiswert als Prozentsatz des Nettoumsatzes bestimmt.
- Ertragswertmethode: Zukünftige bereinigbare Gewinne werden auf den Bewertungszeitpunkt abgezinst; dieser Ansatz ist betriebswirtschaftlich fundiert, aber aufwendig.
- Substanzwertmethode: Nur der Zeitwert aller körperlichen Gegenstände wird bewertet; der Goodwill bleibt unberücksichtigt. Wird selten als alleinige Methode genutzt.
Einflussfaktoren auf den Zahnarztpraxis-Wert:
- Umsatz und Umsatzentwicklung der letzten drei Jahre.
- Patientenstruktur (Altersverteilung, Stammpatientenquote, Kassenverhältnis).
- Lage der Praxis und Mietkonditionen.
- Ausstattungsqualität und Alter der Geräte.
- Mitarbeiterzufriedenheit und Personalfluktuation.
Nach dem Verkauf besteht für den Käufer ein Versicherungsbedarf für den erworbenen Goodwill; eine Betriebsunterbrechungsversicherung sichert den Ertragswert ab.
Wann gilt das nicht?
Für reine Übernahmen von Kassenzulassungen (Nachbesetzungsverfahren) ohne Praxiskauf wird kein Gesamtkaufpreis für die Praxis gezahlt; hier gilt ein separates KZV-Verfahren.
Ärzteversichert unterstützt Zahnarztpraxisinhaber bei der Absicherung vor und nach einer Praxisnachfolge.
Quellen
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